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Bericht zur außerordentlichen Sitzung der GuDV

In einer außerordentlichen Sitzung am 19. August hat die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung (GuDV) neue Regelungen zu den noch offenen Budgets verabschiedet.

Die beschlossenen Anpassungen in den Verteilungsplänen für ausübende Künstler legen die Grundlage für die Verteilung der Vergütungen für die Jahre 2010 bis 2016 im kommenden Jahr 2021. Zu den offenen Budgets gehören Dokusoaps und andere Dokumentarproduktionen, Einzelbeiträge in audiovisuellen Produktionen, Jingles, Werbung in Fernsehen und Radio sowie Titel- und Hintergrundmusik in audiovisuellen Produktionen und Hörspielen.

Die GVL hat in den vergangenen Jahren ihre Verteilsysteme grundlegend umgestellt und die nötige technische Infrastruktur den Anforderungen an das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) angepasst.

Nachdem auf dieser Basis die Vergütungen für die wirtschaftlich größten Einnahmebereiche verteilt wurden, steht nun die Verteilung der noch offenen Budgets an, die bisher aufgrund der uneinheitlichen Datenlage zurückgestellt werden mussten. Da die Daten nur mit einem unverhältnismäßigen manuellen Aufwand aufbereitet werden können, hat sich die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung für eine sogenannte Formularlösung zur Erfassung von Vergütungsansprüchen entschieden.

Bei dieser registrieren Berechtigte ihre Mitwirkungen durchgängig in Form einer Eigenmeldung. Über die Meldemodalitäten informieren wir die Künstler-Berechtigten per E-Mail. Die Ausschüttung der Vergütungen für die Jahre 2010 bis 2014 ist für das erste Halbjahr 2021 geplant, die für die Jahre 2015 und 2016 für das zweite Halbjahr 2021.

Neben dem Beschluss zu den offenen Budgets wurden in der ordentlichen Gesellschafter- und Delegiertenversammlung, die bereits im vergangenen Mai stattfand, einige kleinere Anpassungen an den Verteilungsplänen verabschiedet, die effizientere operative Verteilungsprozesse ermöglichen. Diese betreffen u.a. die Möglichkeit, Vergütungen auch unter 5 Euro an die Berechtigten auszuzahlen. Turnusgemäß wurde auch die Liste der auszuwertenden Sender für alle Medientypen auf Grundlage der generellen Kriterien der Verteilungspläne aktualisiert.