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“Der Verteilungsrückstand ist abgebaut”

Mit der Schlussverteilung für das Nutzungsjahr 2018 im Oktober ist die GVL in den regulären Verteilzyklus übergegangen. Was das für die Berechtigten bedeutet, erklärt Sandy Backhaus im Interview.

Die Zeit der doppelten Schlussverteilung ist ab 2023 vorbei. Ist das ein Grund zur Freude?

Für die GVL auf jeden Fall. Das heißt nämlich, wir haben den langen Stau, den wir seit Jahren mit Blick auf die Schlussverteilungen hatten, endlich aufgelöst. Für unsere Berechtigten bedeutet das am Ende schnelleres Geld.

Ab dem nächstem Jahr findet nur noch eine Schlussverteilung pro Jahr statt. Die ersten Vorbereitungen für die Schlussverteilung des Verteiljahres 2019 im kommenden Herbst laufen bereits. Wir informieren unsere Berechtigten in den nächsten Tagen über die Meldefrist für ihre Mitwirkungen für das Jahr 2019. 

In den vergangenen Jahren hat die GVL im Herbst jeweils zwei Schlussverteilungen durchgeführt. Was steckte dahinter?

Dafür muss man ein Stück zurückblicken, nämlich über zehn Jahre: Mit der Umstellung des GVL-Verteilsystems von honorar- zu nutzungsbasiert war ein kompletter digitaler Transformationsprozess verbunden. Was früher auf Basis eines Stapels Papier ermittelt wurde, wird nun mithilfe von Millionen von Datensätzen berechnet.

Für diese Umstellung hat die GVL Zeit benötigt. Wir konnten die erste Schlussverteilung nach dem neuen System erst 2018 durchführen, damals für die Verteiljahre 2010 bis 2012. Danach stand eine kontinuierliche Auszahlung im Fokus. Gleichzeitig mussten wir den Stau der Vorjahre aufholen. Deswegen haben wir uns gemeinsam mit unseren Gremien dazu entschieden, immer zwei Vergütungsjahre zusammen abschließend zu verteilen, bis der Rückstand aufgeholt ist. Das heißt, Anfang 2020 haben wir die Jahre 2013/14, 2021 die Jahre 2015/16 und 2022 die Jahre 2017/2018 final verteilt. Damit sind wir nun im gesetzlich vorgesehenen, regulären Verteilzyklus.

Wie sieht dieser Verteilzyklus aus?

Das Verwertungsgesellschaftengesetz – kurz VGG – sieht einen insgesamt vierjährigen Verteilzyklus vor. Spätestens neun Monate nach dem Jahr des Geldeingangs im jeweiligen Nutzungsjahr findet die Erstverteilung statt. Berechtigte können für das jeweilige Jahr mindestens drei Jahre lang Mitwirkungen melden. In dieser Zeit führen wir die sogenannten Folgeverteilungen durch. Im vierten Jahr nach dem Nutzungsjahr findet dann die Schlussverteilung statt, in der die Gelder, die wir für das Nutzungsjahr noch nicht an potentielle Mitwirkende ausgeschüttet haben, an alle anderen Berechtigten mit Mitwirkungsmeldungen für dieses Jahr ausgeschüttet werden.

 

Infografik Verteiltyklen gvl

 

Heißt das, dass die Berechtigten vor allem auf die Schlussverteilung warten müssen?

Nein. Insgesamt verteilen wir über den gesamten Verteilzyklus kontinuierlich. Das bedeutet, dass wir schon mit den Erst- und Folgeverteilungen die Vergütungen schrittweise an die Berechtigten auszahlen. Wir empfehlen unseren Berechtigten daher, nicht bis zum Ende der Meldefrist zur Schlussverteilung zu warten. Nehmen Sie sich regelmäßig die Zeit – sagen wir zwei- bis viermal im Jahr – und melden Sie Ihre Mitwirkungen auf dem Online-Portal meine.gvl!

In der Schlussverteilung werden nur noch die restlichen Vergütungen ausgeschüttet. Dieser Rest ist in den vergangenen Jahren immer kleiner geworden, weil wir – basierend auf den Erfahrungswerten der Vorjahre – schon in den Folgeverteilungen mehr ausgeschüttet haben und unsere Kenntnis über die Mitwirkenden stetig zunimmt.

Können die an der Verteilung beteiligten Kolleg*innen jetzt erstmal durchatmen?

Ja, die Aufholjagd ist erstmal vorbei. Aber wir stehen schon in den Startlöchern für die nächsten Optimierungen, um die Zusammenarbeit der GVL mit ihren Berechtigten weiter zu verbessern. Im Portal meine.gvl konnten wir 2022 mit der verbesserten Produktsuche und dem neu strukturierten “Gemeldet-Bereich”, der in den nächsten Tagen im Portal veröffentlicht wird, die Benutzung für unsere Berechtigten spürbar verbessern. Diese Arbeit am Portal geht natürlich 2023 mit den Funktionalitäten wie z.B. “Meine Daten” und “Vita” weiter. Unser Ziel ist, dass es die Berechtigten Schritt für Schritt immer einfacher haben, ihre Angelegenheiten mit der GVL zu regeln.

Das Interview führte Juliane Fiedler.

Sandy Backhaus

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Foto: Stefan Wieland

Sandy Backhaus leitet in der GVL den Berechtigten-Service für Künstler*innen. Ihr Team beantwortet alle Fragen zum Vertragsabschluss, Meldeprozess und den Verteilungen. Sandy Backhaus hat mehr als 20 Jahre Berufserfahrung im Bereich Medien und Musik. Vor ihrem Start bei der GVL war sie unter anderem als Produkt- und Label Managerin tätig.