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Die internationale Rechtewahrnehmung anschaulich erklärt
Musik kennt keine Grenzen. Künstler*innen und Tonträgerhersteller*innen stehen auch die Vergütungen aus Zweitverwertungen außerhalb Deutschlands zu. Berechtigte müssen der GVL dafür das Mandat zur Wahrnehmung internationaler Rechte übergeben.
Damit kann die GVL genutzte Produktionen von Schwestergesellschaften weltweit claimen und an ihre Berechtigten vergüten. Wie genau das funktioniert, zeigt unsere neue Infografik.