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GVL erwirkt einstweilige Verfügung gegen Sonixcast

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) hat gegen den kanadischen Webradio-Provider Sonixcast eine wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt.

Hiernach ist es Sonixcast verboten, durch Werbung weiterhin den irreführenden Eindruck zu erwecken, dass Betreiber ihr Webradio in Deutschland mit einer Lizenz der kanadischen Urheber-Verwertungsgesellschaft SOCAN legal ausstrahlen können. Tatsächlich sind mit dieser Lizenz nicht die Leistungsschutzrechte und Vergütungspflichten abgedeckt, die von der GVL für die ausübenden Künstlern und Labels eingezogen werden. Die GVL lässt die bislang nicht rechtskräftige einstweilige Verfügung nun zustellen.