GVL leitet internationale Gelder an Berechtigte weiter
Verteilt werden diesmal insgesamt ca. 2.4 Mio. Euro an berechtigten Musiker*innen, Schauspieler*innen und Hersteller*innen. Die Gelder kommen aus insgesamt 18 verschiedenen Ländern, darunter Frankreich, Polen, Belgien, Großbritannien und den Niederlanden. Erstmals werden auch Vergütungen für Hersteller*innen aus Slowenien weitergeleitet, nachdem erst vor wenigen Monaten die Repräsentationsvereinbarung mit der dortigen Verwertungsgesellschaft IPF geschlossen wurde.
Beauftragen Sie uns ganz einfach zur internationalen Rechtewahrnehmung:
Voraussetzungen, um internationale Gelder zu erhalten, sind die Beauftragung zur internationalen Rechtewahrnehmung sowie die Mitwirkungs- und Repertoiremeldungen in unseren Berechtigten-Portalen. Um Vergütungen zuverlässig weiterleiten zu können, bitten wir unsere Berechtigten außerdem, ihre Stammdaten auf den Berechtigten-Portalen regelmäßig zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.
- Künstler*innen nutzen zur internationalen Beauftragung das Formular „Rechteübertragung an die GVL“ u. für alles Weitere meine.gvl
- Hersteller*innen nutzen für beide Angelegenheiten das Online-Portal label.gvl