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Künstler-Erstverteilung für Tonträger für das Jahr 2017 gestartet

Ab sofort zahlt die GVL Vergütungen im Rahmen der Erstverteilung 2017 für Wiederholungsrepertoire des Jahres 2017 an ihre Berechtigten aus.

Dies bedeutet: Es werden nur die Mitwirkungsmeldungen vergütet, für die der GVL bereits verifizierte Mitwirkungsmeldungen vorliegen. Das sind vorwiegend solche, die bereits in den Jahren 2010 bis 2016 genutzt wurden. Meldungen auf genutztes, neues Repertoire aus 2017 für die Sparte Tonträger sind bereits möglich. Für weitere Sparten wie z.B. TV-Produktionen (AV) oder Radioproduktionen können Meldungen leider erst später abgeben werden. Hierzu werden wir Sie rechtzeitig informieren. Bitte beachten Sie, dass laufend auch weitere gesendete Produktionen hinzukommen.

Die Auszahlungen erfolgen zunächst für den Bereich Tonträger (TT). Anschließend sollen sich nach gegenwärtiger Planung ab Januar 2019 Vergütungen für das Wiederholungsrepertoire des Jahres 2017 für die Bereiche TV-Ausstrahlungen (AV) und Videoclips (VC) und die Folgeverteilungen für die Jahre 2013-2016.

Ab Januar finden Sie Ihre individuellen Detailreports mit den Ausschüttungsbeträgen der Erstverteilung 2017  auf www.artsys.gvl.de (Bereich „Meine Daten“ / Reiter „Vergütungen“). Sollten Sie eine Auszahlung erhalten, können Sie dort auch Ihre Auszahlungsmitteilung herunterladen (Bereich „Meine Daten“ / Reiter „Auszahlungen“).

Fragen rund um das Melden von Mitwirkungen und natürlich zur Verteilung beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Berechtigten-Service unter der Telefonnummer +49 30 48483-677 oder per E-Mail unter artsys@gvl.de.