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Künstler: Meldefristen für Vergütungen aus Italien und Österreich beachten

Wenn Tonträger-Produktionen oder Filme und Serien, an denen Sie als Künstler mitgewirkt haben, in Italien und/oder Österreich genutzt werden und Sie uns die entsprechenden Rechte für diese Länder übertragen haben, empfehlen wir eine baldige Meldung Ihrer Mitwirkung an diesen Produktionen über das Online-Portal www.artsys.gvl.de.

Wenn Tonträger-Produktionen oder Filme und Serien, an denen Sie als Künstler mitgewirkt haben, in Italien und/oder Österreich genutzt werden und Sie uns die entsprechenden Rechte für diese Länder übertragen haben, empfehlen wir eine baldige Meldung Ihrer Mitwirkung an diesen Produktionen über das Online-Portal www.artsys.gvl.de. Die Meldefrist für Vergütungen aus diesen Ländern endet am 30. April 2015 (Italien) bzw. am 31. Mai 2015 (Österreich).

Land / Schwester-gesellschaft Produktionsart Meldefrist Für welche Verteilungsjahre?
Italien / Nuovo IMAIE Tonträger, Filme/Serien  30.04.2015  2009-2011 
Österreich / VDFS Fime/Serien 31.05.2015  2012-2013

 

International üblich ist eine dreijährige Aufbewahrungsfrist der Vergütungen: In dieser Zeit können Künstler ihren Anspruch auf Vergütungen anmelden, wenn sie an gesendeten Produktionen mitgewirkt haben. Diese reguläre Meldefrist von drei Jahren nach Erstverteilung gilt auch bei der GVL für auf deutschen Radio- und Fernsehsendern ausgestrahlte Produktionen. Eine Ausnahme hierbei bilden lediglich die Verteilungsjahre 2010 (5 Jahre) sowie 2011 (4 Jahre), für die verlängerte Meldefristen festgelegt wurden.

Die wichtigsten Fragen zu Ihren Vergütungsansprüchen im Ausland beantworten wir in einem eigenen FAQ-Bereich. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, Ihre künstlerische Mitwirkung an Produktionen zeitnah zu melden. Ihre Mitwirkungsmeldung in ARTSYS.GVL ist auch die Grundlage für unseren Datenaustausch mit ausländischen Schwestergesellschaften, um dort Ihre Ansprüche geltend zu machen. Auch Mitwirkungen ohne das "grüne Häkchen" in ARTSYS.GVL können Vergütungen aus dem Ausland generieren.

Die Nutzungsanzeige in ARTSYS.GVL („Euro-Symbol“) gilt für in Deutschland genutzte Produktionen sowie für im Ausland genutzte Tonträger-Produktionen; für Film- und Fernsehproduktionen können Nutzungen im Ausland derzeit leider nicht angezeigt werden. Ist eine im Ausland genutzte Produktion nicht in ARTSYS.GVL zu finden, so können Sie diese per E-Mail an international@gvl.de melden. Unabhängig von der Nutzungsanzeige in ARTSYS.GVL und auch, wenn Sie nicht wissen sollten, ob Ihre Produktionen im Ausland genutzt werden, empfehlen wir dennoch eine zeitnahe Mitwirkungsmeldung in ARTSYS.GVL. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Vergütungen aus dem Ausland entgehen.

Weitere Informationen zur internationalen Tätigkeit der GVL finden Sie im Bereich GVL International für Künstler.

Für Ihre Rückfragen zu internationalen Vergütungsansprüchen steht Ihnen unser „Team Internationales“ gerne auch telefonisch unter 030-48483-770 zur Verfügung.