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Künstler*innen: Start der Erst- und Folgeverteilungen 2020-2022

Die GVL beginnt heute mit der Auszahlung der Künstler*innen-Vergütungen im Rahmen der Erstverteilung 2022 sowie der Folgeverteilungen 2020 und 2021.

Die GVL schüttet im Rahmen dieses Verteillaufs für die Jahre 2020 bis 2022 insgesamt 70 Mio. Euro zusätzlich an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen aus, davon 45 Mio. Euro für die Erstverteilung 2022, weitere 25 Mio. Euro für die Folgeverteilungen 2020 und 2021.

Sandy Backhaus, Bereichsleiterin des Berechtigten-Service für Künstler*innen, erläutert: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Ausschüttungssumme im Vergleich zur Vorjahresverteilung weiter erhöhen konnten – insgesamt sind fast 13 Mio. Euro mehr verteilt worden als im Herbst 2022.“

Ein Grund für den Anstieg der Ausschüttungssumme ist unter anderem die bessere Kenntnis über die Zahl derer, die tatsächlich auch ihre Ansprüche anmelden: „Basierend auf den Erfahrungswerten der Vorjahre können wir inzwischen sehr gut vorhersagen, wieviel Geld wir für die Schlussverteilung zurücklegen müssen. Dadurch erhalten unsere Berechtigten die Auszahlungen für ein Verteiljahr schneller und nicht erst bei der Schlussverteilung“, so Sandy Backhaus.

"Wir freuen uns sehr, dass wir die Ausschüttungssumme im Vergleich zur Vorjahresverteilung weiter erhöhen konnten – insgesamt sind fast 13 Mio. Euro mehr verteilt worden als im Herbst 2022.“
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Sandy Backhaus, Bereichsleiterin des Berechtigten-Service für Künstler*innen

Auszahlungsmitteilungen auf meine.gvl:

Ihre Auszahlungsmitteilungen (AZM) finden Berechtigte wie gewohnt im persönlichen meine.gvl-Account: Loggen Sie sich dafür unter meine.gvl.de mit Ihren Zugangsdaten ein. Klicken Sie im Menü unter „Service“ auf „Meine Dokumente“. Die Auszahlungsmitteilungen finden Sie unter dem gleichnamigen Reiter. Ihre Detailreports werden in den kommenden zwei Wochen hinterlegt und nacheinander in verschiedenen Dateiformaten wie PDF und Excel bereitgestellt. Erben und Erbinnen erhalten ihre Auszahlungsmitteilung grundsätzlich per Post.

Bitte beachten Sie:

Bei Vergütungen der Erst- und Folgeverteilungen handelt es sich stets um Zwischenbeträge. Die finale Vergütung für das jeweilige Verteilungsjahr wird immer erst im Rahmen der Schlussverteilung nach Ablauf der mehrjährigen Meldephase berechnet. Vor diesem Hintergrund kann es zu Verrechnungen bei Folgeverteilungen kommen.

Informationen zu unseren Verteilungen und einen Bereich zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf unserer Homepage.

Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen unser Support-Team gern zur Verfügung.