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Letzte Gelegenheit: Jetzt noch schnell Wahrnehmungsvertrag zur Schlussverteilung 2017-2018 abschließen!

Noch bis zum 15. Dezember 2021 können Künstler*innen einen Wahrnehmungsvertrag für die Schlussverteilung 2017-2018 abschließen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schlussverteilung ist, dass die Produktionen, an denen Sie mitgewirkt haben, in den Jahren 2017 bis 2018 im Radio oder TV ausgestrahlt wurden.

Einen Vertrag mit der GVL können berechtigte Künstler*innen online abschließen. Liegen die Unterlagen bis zum 15. Dezember 2021 (digitaler Eingang per E-Mail oder Poststempel) vollständig vor, kann der Vertragsabschluss noch rückwirkend ab 2017 erfolgen. Kosten sind damit nicht verbunden.

Verträge, die nach dem 15. Dezember 2021 eingehen, können nicht mehr für die Schlussverteilung 2017-2018 berücksichtigt werden. Auch zurückgestellte Vergütungen verfallen nach dem Auslaufen der Meldefrist. Nach dem Stichtag eingegangene Verträge können nur noch für die Verteilungen ab 2019 geschlossen werden. 

Mit dem Vertragsabschluss erhalten Sie ihre Zugangsdaten für das Online-Portal meine.gvl.de. Um Vergütungen für die Nutzung ihrer Aufnahmen zu erhalten, müssen Sie ihre Produktionen im Online-Portal meine.gvl.de auswählen und um ihre Mitwirkung ergänzen.

Der Meldeschluss für Meldungen für die Verteilungsjahre 2017 bis 2018 wird zeitnah bekanntgegeben.

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