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Musiknutzung: Kündigung von zwei Tarifen für die öffentliche Wiedergabe
Beide Tarife wurden gegenüber der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) zum 31.12.2022 gekündigt. Die GVL wird die Tarife in Schiedsstellenverfahren überprüfen lassen. Ohne Anerkennung der bisherigen Tarifhöhe und im Interesse der beiderseitigen Planungssicherheit wurde mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter die interimistische, also vorübergehende Weitergeltung der aktuellen Tarife bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung vereinbart. Die Vereinbarung zum Ausschluss der Rückwirkung von in Zukunft festgesetzten Tarifen wirkt auch zugunsten von Nutzern außerhalb der BVMV. Die in Zukunft neu festgesetzten Tarife werden ab Rechtskraft Wirkung für sämtliche Nutzer entfalten.