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Vertragsabschluss für Hersteller*innen wird vereinfacht
Dies geht einher mit deutlichen Nachweiserleichterungen. „Wir wollen es unseren Herstellern so einfach wie möglich machen, uns ihre Rechte zu übertragen. Zudem wollten wir die Voraussetzungen für die Erstvergabe eines Label Codes den Gegebenheiten der trackbasierten Vergütung von Rechteinhaberschaften anpassen. Deswegen haben wir den Prozess verschlankt“, erklärt Dirk Löwenberg, Leiter des GVL-Berechtigten-Service Hersteller und Veranstalter.
Hier finden Sie alle Informationen zum Abschluss des Online-Wahrnehmungsvertrages.