Bin ich ein Kleinunternehmer*in?
Sie sind Kleinunternehmer*in, wenn auf Sie die Kleinunternehmerregelung nach
19 UStG zutrifft. Dies ist der Fall, wenn Ihr nebenberuflicher Umsatz, welcher z.B. durch GVL-Vergütungen entsteht, im vergangenen Jahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, werden Sie automatisch nicht mehr als Kleinunternehmer*in geführt. Dies ist der Fall, wenn Sie selbst Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen oder Umsatzsteuermeldungen an das Finanzamt melden müssen.
Ist dies der Fall, teilen Sie uns bitte möglichst zeitnah Ihre korrekte Umsatzsteuernummer mit, da diese für die Auszahlung der künftigen Verteilungen maßgebend ist. Diese Angaben finden Sie z. B. auf Ihrem letzten Umsatzsteuerbescheid. Alternativ können Sie uns auch gern Ihre Umsatzsteuer-ID mitteilen. Diese wird in Deutschland wie folgt dargestellt: DE+9 Ziffern.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zur Umsatzsteuerpflicht wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.