Einige der Abzüge, die auf meiner Auszahlungsmitteilung aufgeführt sind, wurden bereits in der Vergangenheit subtrahiert. Werden mir Beträge etwa mehrfach abgezogen?
Die Irritation über den „erneuten“ Abzug von Zahlungen ist ein weit verbreitetes Missverständnis. Die in der Auszahlungsmitteilung unter „Abzgl. Bereits geleisteter Vorauszahlungen“ aufgeführten Posten sind Vergütungen, die Sie bereits erhalten haben, siehe dazu das jeweils genannte Belegdatum.
Auszahlungsmitteilungen enthalten immer eine Art „Auszahlungshistorie“. Sie bilden bei jeder Ausschüttung einen aktualisierten Stand ab. Oben angezeigt werden in den Auszahlungsdokumente Ihre aktuellen Gesamtansprüche für die jeweiligen Verteilungsjahre. Da die GVL die entsprechenden Gelder in mehreren Schritten auszahlt (bis zur Schlussverteilung), werden unten die Beträge aufgelistet, die bereits ausgeschüttet wurden und entsprechend von den Gesamtansprüchen abgezogen. Übrig bleibt der aktuelle Vergütungsanspruch, der bei der jeweiligen Ausschüttung ausgezahlt wird.
Bis zur Schlussverteilung eines jeweiligen Jahres, wenn Ihr Anspruch final ermittelt wird, wird also immer die bisherige Auszahlungshistorie inklusive der geleisteten Vorschüsse dokumentiert. Das bedeutet nicht, dass diese Gelder erneut von einem neuen Betrag abgezogen werden.
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