Warum finde ich Inkassokosten auf meinen Auszahlungsmitteilungen?
Auf Ihren Auszahlungsmitteilungen des Typs „Vergütung Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih“ finden Sie immer auch einen Abzug von „Verwaltungskosten GVL / Inkassokosten“
Die ausgewiesenen Beträge bestehen aus zwei unterschiedlichen Anteilen: Erstens aus den Verwaltungskosten der GVL, die auf diesen Vergütungsanteil prozentual anfallen.
Der zweite Bestandteil sind Kosten, die uns in Rechnung gestellt werden. Inkasso bedeutet grundsätzlich nur, dass Forderungen eingezogen werden. Auf Grundlage von § 44 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) hat die GVL mit verschiedenen Partnern Vereinbarungen über genau diesen Einzug von Geldern getroffen, z.B. die Erlöse aus den Bereichen private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih. Darum kümmern sich Organisationen wie die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Zentralstelle für Bibliothekstantiemen (ZBT) oder die Zentralstelle für Videovermietung (ZVV).
Inkassokosten sind seit einer Änderung der steuerrechtlichen Betrachtung der Einnahmen aus der Privatkopie separat auszuweisen und unterliegen der Umsatzsteuer. Durch diese Neuregelung wird ihre Verrechnung mit den Einnahmen nun transparent.
Die Vergütung selbst ändert sich dadurch nicht. Die Kosten werden selbstverständlich nur dann anteilig verrechnet, wenn auch wirklich Gelder für Sie zur Ausschüttung kommen.