Warum stellt die GVL keine Bescheinigung über die besondere Höhe ihrer Ausschüttungen mehr aus, wie im Jahr 2018?

Warum stellt die GVL keine Bescheinigung über die besondere Höhe ihrer Ausschüttungen mehr aus, wie im Jahr 2018?

2018 hat die GVL ein Dokument namens „Mitteilung der GVL über die Ausschüttungsvolumina im Jahr 2018“ zum Download bereitgestellt. Dieses Schreiben sollte die Berechtigten bei ihrer Steuererklärung unterstützen und helfen, hohe Abschläge zu vermeiden. Es hatte allerdings keine Rechtsverbindlichkeit für die zuständigen Finanzbehörden.

Wir haben darin erläutert, dass die GVL aufgrund eines grundlegenden technischen Systemwechsels 2018 ausnahmsweise drei Schlussverteilungen gleichzeitig (für die Jahre 2010-2012) durchführen musste. Dementsprechend wurden in diesem Jahr ungewöhnlich hohe Vergütungsbeträge an unsere Berechtigten ausgeschüttet.

Seitdem sind die Ausschüttungen der GVL planbarer geworden: Im Jahr 2020 fand noch eine doppelte Schlussverteilung für die Jahre 2013 und 2014 statt. Im Jahr 2021 wurden, wie zuvor angekündigt, die Vergütungen für die Jahre 2015 und 2016 final verteilt. 2022 fand letztmals eine doppelte Schlussverteilung für die Jahre 2017 und 2018 statt.

Das Argument „unvorhergesehener“ hoher Ausschüttungen ist somit nicht mehr haltbar. Wir können deshalb keine Bescheinigungen mehr zur Verfügung stellen.