Was bedeutet der Abzug von „Verwaltungskosten GVL / Inkassokosten“ auf Auszahlungsmitteilungen des Typs „Vergütung Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih"?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Vergütungen. Für die beiden Arten der Vergütung erhalten Sie jeweils eine Auszahlungsmitteilung.
Ihre erste Art der Vergütung (die, der Duldungsleistung) unterliegt der verringerten 7% Umsatzsteuer. Bei Ihrer zweiten Vergütung (Auszahlungen des Typs „Vergütung Private Vervielfältigung und Vermietung & Verleih“ - diese werden auch Vergütungen für Inkassoleistungen genannt) fällt für Ihre Vergütung keine Umsatzsteuer an. Jedoch entstehen bei der Vergütung für Inkassoleistungen Kosten, welche wir mit Ihren Vergütungen verrechnen. Diese Kosten werden mit 19% Umsatzsteuer belastet. Daher verringert sich der Vergütungsbetrag für Ihre Vergütungen aus Inkassoleistungen sowohl um die Inkassokosten als auch die anteiligen 19% Umsatzsteuer auf die Inkassokosten.
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