Welche Mitwirkungsrollen werden nicht durch die GVL vergütet?

Welche Mitwirkungsrollen werden nicht durch die GVL vergütet?

Grundsätzlich ist immer die Einbringung einer künstlerischen Werkinterpretation oder eine eigene schöpferische Leistung maßgeblich. Die betreffende Leistung darf dabei nicht bereits von einer anleitenden Rolle vorgezeichnet sein und muss in dem Gesamtwerk aufgehen.

Rollen, die aufgrund dessen keine Mitwirkungen bei der GVL melden können, sind beispielsweise:

  • Geräuschemacher*innen/Foley Artist*innen
  • Sounddesigner*innen
  • Tonmeister*innen
  • Techniker*innen
  • Beleuchter*innen