Welche Nachweise werden von der GVL akzeptiert?

Welche Nachweise werden von der GVL akzeptiert?

Generell gilt: je aussagekräftiger der Beleg ist, desto besser. Ihr Nachweis sollte folgende 3 Bedingungen erfüllen:

  1. Der Nachweis bezieht sich auf die Produktion, auf die Sie Ihre Mitwirkung gemeldet haben. Je nach Medienart sollte er z.B. Titel, Produktionszeitraum, Sendung/Sender, Originaltitel, Hauptinterpret benennen.
  2. Der Nachweis bestätigt, in welcher Art/Funktion Sie mitgewirkt haben. Er belegt Ihren Namen sowie Ihre Tätigkeit, gegebenenfalls inklusive Details wie Drehtage oder Sprecher-Takes.
  3. Der Nachweis stammt vom Hersteller der Produktion oder aus vergleichbar glaubhafter Quelle (z.B. Vertrag, Honorarabrechnung, CD-Booklet, Produzenten-/Regisseurbescheinigung). Selbsterstellte Rechnungen sind nur zusammen mit Kontoauszug oder Zahlungseingangsbeleg gültig.

Haben Sie auf diese keinen Zugriff oder wird Ihre Mitwirkung auf diesen nicht genannt, dann können Sie sich Ihre Mitwirkung auch von Hersteller*in, Hauptkünstler*in, künstlerische*r Produzent*in bzw. Regisseur*in bestätigen lassen.
Vordrucke für solche Bestätigungen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich "Bescheinigungen & Bestätigungen".

Im Bereich Filmmusik gibt es zusätzlich eine Besonderheit: Hier muss der Beleg erkennbar aussagen, dass die betroffene musikalische Produktion auch im Film verwendet wird. Bei z.B. lizensierter Musik werden hier also zwei Belege erforderlich: einer für Ihre Mitwirkung an der ursprünglichen Musik-Produktion, einer für die Verwendung dieser Musik im Film.