Welche Sprechleistungen werden vergütet?
Bitte beachten Sie, dass ein Rollenwechsel vorliegen muss, der im jeweiligen Produktions-Script entsprechend ausgewiesen ist. Ein Rollenwechsel ist gegeben, wenn Sie bei Ihrer künstlerischen Werkdarbietung in die Gestalt einer anderen Person oder eines anderen Wesens eintreten.
Grundsätzlich gilt: Sprecherleistungen sind nur dann leistungsschutzrechtlich relevant, wenn es sich dabei um eine künstlerische Interpretation eines urheberrechtlich schutzfähigen Werkes handelt. Die alleinige Wiedergabe eines urheberrechtlichen Werkes genügt nicht. Eine Interpretation ist eine gestaltende persönliche Wiedergabe mit künstlerischem Eigenwert, die die Stimmung oder das Empfinden anregen kann. Maßgebliches Indiz ist ein Rollen- oder Identitätswechsel der Sprecherin oder des Sprechers. Die reine sprachliche Übermittlung von Sachinformationen wie z.B. durch Nachrichtensprecher lässt keine künstlerischen Leistungsschutzrechte entstehen.