Wie ist das Unterbudget "Dokusoaps" definiert? Welche Meldungen kann ich hier vornehmen?
Hier können Sie Ihre Mitwirkung an Produktionen melden, in denen das Geschehen sowie die gezeigten Personen auf unterhaltend-dramatische Weise inszeniert und fiktionalisiert werden, z.B. Scripted-Reality-Serien.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Schauspieler*in oder Sprecher*in sind das Vorliegen eines Werkes im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sowie eine künstlerische Darbietung. Diese beiden Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn es ein Drehbuch mit (fiktionalen) Rollen und Text gibt und die Mitwirkenden unter Regieanweisungen in einem dramatisch aufgebauten Handlungsrahmen agieren.
Eine künstlerische Darbietung im Sinne des Urheberrechts ist immer dann gegeben, wenn ein Rollenwechsel stattfindet und dabei eine fiktive Person gespielt wird. Ein Rollenwechsel wäre aber auch dann anzunehmen, wenn eine reale Anwältin/Anwalt oder Ärztin/Arzt in einer fiktionalen, dramaturgisch inszenierten Situation ohne ihre/seine eigentliche Berufsausübung als Anwältin/Anwalt oder Ärztin/Arzt mitwirkt.
Kein Rollenwechsel liegt vor, wenn eine natürliche Person sich selbst spielt, auch wenn hier vor der Kamera möglicherweise anders agiert wird als im wirklichen Leben.
Produktionen mit Informationscharakter („Infotainment“) können nicht vergütet werden.