Die Musikwirtschaft zum Konjunkturpaket der Bundesregierung
Die zentralen Verbände der Musikwirtschaft und die Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL begrüßen das in der vergangenen Woche von der Bundesregierung vorgestellte Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“. Einige Teilbereiche der Musikbranche werden von den vielzähligen und umfangreichen Maßnahmen für den Mittelstand profitieren. Grundsätzlich erfreulich ist außerdem, dass der Kulturbereich darüber hinaus in einem eigenen Maßnahmenprogramm adressiert ist, wodurch – neben den umfassenden finanziellen Hilfeleistungen – die besondere gesellschaftliche Rolle der Kultur gewürdigt wird. Für die Stärkung der „Kulturinfrastruktur“, Nothilfen, Mehrbedarfe von Kultureinrichtungen und kulturellen Projekten sowie für die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote sind in dem Gesamtpaket knapp 1 Milliarde Euro vorgesehen.
Die Musikwirtschaftsverbände prüfen nun einerseits, wie und in welchem Umfang ihre Einzelbranchen das Programmangebot in Anspruch nehmen können und inwiefern es dazu beitragen kann, eine baldige Rückkehr des Kulturbetriebs zur „Normalität“ zu gewährleisten. Zum anderen ist es wichtig, Klarheit darüber zu erhalten, welche Voraussetzungen an die Vergabe von Überbrückungshilfen geknüpft werden und ob sie die zu erwartenden negativen Effekte der Krise im Folgejahr abwenden können.
Irritierend ist jedoch, dass in dem Maßnahmenbündel zur Stärkung der Kulturinfrastruktur, das unter dem Titel „NEUSTART KULTUR“ in einer Pressemitteilung der Staatsministerin für Kultur und Medien vom 4. Juni detallierter aufgeschlüsselt wird, einige Sektoren der Musikbranche ausdrücklich erwähnt werden, während andere sich nicht wiederfinden. Dies ist eine verpasste Chance, die komplexen Wertschöpfungsketten der Branche zu adressieren und sie mit kultureller wie wirtschaftlicher Weitsicht im Bewusstsein zu verankern. Die Spitzenverbände der Musikwirtschaft haben in den vergangenen Monaten gemeinsam mehrfach auf die enge wirtschaftliche Verzahnung aller Einzelbranchen miteinander und deren Abhängigkeit voneinander hingewiesen, unter anderem in der „Schadensmeldung“ vom 25. März sowie in einer Pressemitteilung am 6. Mai.
Damit ein „Neustart“ für die Kultur in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig gelingen kann, muss ein Konjunkturpaket nach Auffassung der Verbände diese inhaltlichen wie zeitlichen Wirkungszusammenhänge und die zwingende wirtschaftliche Verkettung der Teilbranchen reflektieren. So stehen in der Musikwirtschaft u.a. Festivalveranstalter mit Tonträgerherstellern, Musikverlagen, Hersteller von Musikinstrumenten und -Equipment, Musikfachhändlern und Verwertungsgesellschaften und natürlich den Künstler*innen selbst in einem wirtschaftlichen Kontext, der mit dem großflächigen Ausfall einzelner Teilbereiche und der weiteren Betroffenheit einzelner Gewerke auf lange Sicht in seiner Gesamtheit existenziell gefährdet wird. Auch für jene Sektoren, die wesentliche negative Effekte dieses Jahres aufgrund von Auszahlungsrhythmen erst im kommenden Jahr zu spüren bekommen, namentlich betrifft dies über die Verteilungen der gemeinsamen Verwertungsgesellschaften der Künstler*innen und deren Partner*innen die Tonträgerhersteller und Musikverlage, braucht es eine Perspektive, um diese Konsequenzen abzufangen.
Hinter der Forderung des Hilfsprogramms stehen:
- BDKV – Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
- BVMI – Bundesverband Musikindustrie e.V.
- BV POP – Bundesverband Popularmusik e. V.
- DMV – Deutscher Musikverleger-Verband e.V.
- EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
- GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
- GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
- LIVEKOMM – Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.
- SOMM – Society Of Music Merchants e.V.
- VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
Über die GVL:
Wer etwas Künstlerisches leistet oder hierfür die wirtschaftliche Grundlage schafft, muss Geld für die Nutzung seiner Leistungen erhalten. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) erfasst diese Nutzung.Die treuhänderisch eingenommenen Gelder u.a. von Radio- und Fernsehsendern sowie für die öffentliche Wiedergabe (z.B. in Restaurants oder Cafés) leitet die GVL als Vergütung an ihre Berechtigten weiter. Über 160.000 ausübende Künstler, Bild- und Tonträgerhersteller, Musik- und Videoclipproduzenten sowie Veranstalter weltweit vertrauen der GVL – und machen sie damit zu einer der größten Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte weltweit. Gleichzeitig verfügt die GVL über das größte Klassikrepertoire weltweit.Gesellschafter der GVL sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV), der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI) sowie der Bundesverband Schauspiel e.V. (BFFS).