Sie möchten eine Vollmacht erteilen?
Optional können Sie einer dritten Person, Firma oder Kanzlei eine Vollmacht ausstellen, damit diese als Ihre Vertretung gegenüber der GVL auftritt. Dies ist für die Bereiche Vertragsabschluss, Korrespondenz und Inkasso auswählbar. Bitte nutzen Sie hierfür das folgende Formular:
Vollmacht für Künstler*innen
Sie möchten uns eine Änderung Ihrer Anschrift oder Bankverbindung mitteilen?
Teilen Sie uns Änderungen Ihrer persönlichen Daten bitte mit Unterschrift mit. Sie können uns Ihren Änderungswunsch unter Angabe Ihrer GVL-Vertragsnummer per Post, Fax oder E-Mail senden. Kontaktdaten finden Sie in den Infoboxen rechts. Änderungen der Adresse, Bankverbindung oder anderer persönlicher Daten können uns nur über den Schriftweg mitgeteilt werden, da wir aus Gründen der Rechtssicherheit hierzu Ihre Originalunterschrift benötigen. So können wir sichergehen, dass alle wichtigen Informationen und Überweisungen ihren Empfänger erreichen. Am besten nutzen Sie die folgenden Vorlagen:
Änderung der persönlichen Daten
Steuerformular A (nur bei Wohnsitz in Deutschland)
Steuerformular B (nur bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands)
Was muss ich bei einem Umzug ins Ausland beachten?
Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug ins Ausland schriftlich mit – am besten Sie verwenden hierfür das Formular „Änderung der persönlichen Daten“. Wir werden Ihnen zeitnah Formulare zur Klärung der Steuerpflicht sowie zur Mitteilung einer Änderung Ihrer Bankverbindung übersenden.
Sie möchten einen umfassenden Einblick in die Einnahmen- und Verwaltungskostenstruktur unsere Organisation erhalten?
Individuelle und allgemeine Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten, einschließlich der Grundsätze für die Abzüge zur Deckung der Verwaltungskosten, erfolgen grundsätzlich verursachungsgerecht. Einzelheiten können Sie derzeit noch unserem Geschäftsbericht entnehmen. Unsere Geschäftsberichte finden Sie hier. Ab dem 1. September jeden Jahres stellt die GVL für das vorausgegangene Geschäftsjahr einen umfassenden Transparenzbericht zur Verfügung, dem Sie alle wichtigen Informationen zu Einnahmen und Abzügen entnehmen können.
Bis zu 5 % der für die Verteilung zur Verfügung stehenden Erlöse können für kulturelle, kulturpolitische und soziale Zwecke verwendet werden. Die Richtlinien für kulturpolitische Zuwendungen finden Sie hier. Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten werden aufgelöst und periodengerecht nachverteilt. Einnahmen aus den Rechten gelten als nicht verteilbar, wenn der Berechtigte nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Einnahmen aus den Rechten eingezogen wurden, festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte und die GVL die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung der Berechtigten ergriffen hat.