Lizenzen für Sender
Für die Verwendung erschienener Tonträger und Videoclips in Hörfunk und Fernsehen vergibt die GVL Lizenzen an Sender und Sendeanstalten nach Maßgabe der ihr zur Wahrnehmung eingeräumten Rechte.
Hörfunksender
Eine große Lizenznehmergruppe der GVL stellen die Hörfunksender dar. Die GVL lizenziert privaten und öffentlich-rechtlichen Radiosendern die Nutzung von auf Tonträgern erschienener Musik gegen eine angemessene Vergütung.

Anmeldung privater Hörfunksender

Sie sind öffentlich-rechtlicher Sender?
Sind Sie ein öffentlich-rechtlicher Sender, so kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen bitte direkt via sender@gvl.de.

Sendemeldungen
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Sendemeldungen elektronisch an die GVL zu übermitteln. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen des Datenmanagements gerne beratend zur Seite – die Kontaktdaten finden Sie in der Ansprechpartnerbox unten.
Fernsehsender
Auch private und öffentlich-rechtliche Fernsehsendern benötigen eine Lizenz der GVL für die Sendung von auf Tonträgern erschienener Musik oder die Nutzung von Videoclips. Die GVL räumt den Sendern diese Nutzungsrechte gegen eine angemessene Vergütung ein.

Anmeldung privater Fernsehsender
Um einen privaten Fernsehsender bei der GVL anzumelden, füllen Sie bitte unseren Anmeldebogen aus und schicken uns diesen unterschrieben via E-Mail an sender@gvl.de oder alternativ per Post zu. Im Anschluss werden unsere Kolleg*innen den passenden Sendevertrag auswählen und sich bei Ihnen zurückmelden.

Sie sind öffentlich-rechtlicher Sender?
Sind Sie ein öffentlich-rechtlicher Sender, so kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen bitte direkt via sender@gvl.de.

Sendemeldungen
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Sendemeldungen elektronisch an die GVL zu übermitteln. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen des Datenmanagements gerne beratend zur Seite – die Kontaktdaten finden Sie in der Ansprechpartnerbox unten.
Einschränkungen
Für Hörfunk- und Fernsehsender relevante Einschränkungen können Sie den nachstehenden Listen entnehmen.
Liste Labelrecherche mit Rechterückrufen
Weitere Informationen für Sender und Auftragsproduzenten
Die GVL kann auf Grundlage des Wahrnehmungsvertrags und gesonderter Vereinbarungen lizenzierten Sendern in Zusammenhang mit den linearen Senderechten auch Rechte für sog. „Weitere Online Angebote“ für die Nutzung von Musikaufnahmen in Eigen- und Auftragsproduktionen in bestimmten Online-Angeboten (sendereigenen Mediatheken und senderkontrollierten Kanäle auf Drittplattformen) einräumen. Erfasst sind nur Angebote vor der Bezahlschranke, zudem ist eine Lizenzierung nur unter den Bedingungen des GVL-Wahrnehmungsvertrags und der Betriebsvoraussetzungen „Weitere Online Angebote“ möglich. Die Vereinbarungen mit Sendern zu „Weiteren Online-Angeboten“ müssen diese Bedingungen umfänglich abbilden.
Für Production Music Labels sind bestimmte Einschränkungen der Bedingungen ausdrücklich ausgenommen. Es gelten insoweit nicht:
- Der Ausschluss der Verbreitung von Inhalten bzw. Programmen, die unmittelbar werbefinanziert sind, Ziff. 2, S. 2 Betriebsvoraussetzungen „Weitere Online-Angebote“.
- Die Beschränkung der Verwendung auf Hintergrundmusik, Ziff. 3 Betriebsvoraussetzungen „Weitere Online Angebote“.
Diese Tonträgerhersteller sind als Production Music Labels bei der GVL registriert:
Haben Sie als Auftragsproduzent Fragen zu den Nutzungsbedingungen, wenden Sie sich bitte an den für diese Nutzungen von der GVL lizenzierten Sender.“
*Du kannst gern erstmal ein Dummy-PDF verlinken, also z. B. eine Auflistung Label 1, 2, 3.