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Angepasste Verteilungspläne veröffentlicht
Im Rahmen der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung wurden die Verteilungspläne für mehrere Verteiljahre angepasst und verabschiedet. Unter Dokumente und Formulare finden Sie die aktualisierten Verteilungspläne.
Was genau geändert wurde, haben wir im Folgenden zusammengefasst:
- Anpassungen vor dem Hintergrund der Urheberrechtsreform: Vergütungen aus allen Formen der „Weitersendung“ werden zukünftig berücksichtigt (Anpassung der Formulierung, Streichung des Begriffs „Kabelweitersendung“)
- Verteilung Offene Budgets 2017ff. („Formularlösung“): Die Eigenmeldung durch die Berechtigten („Formularlösung“) wird auch für die Jahre 2017ff. angewendet (ausführliche Infos zu den „Offenen Budgets“.
- Verteilung der Gelder aus der Schutzfristverlängerung (§79 a UrhG): Die Grundlagen der Verteilregeln für die Gelder aus der Schutzfristverlängerung für ausübende Künstler*innen (§ 79a UrhG) ab dem Verteiljahr 2014 wurden definiert.
- Regionale Fenster: Die Regeln für regionale und teilregionale Fenster gelten für alle Programme ab dem Verteiljahr 2013 (Anlage 8).
- Neuermittlung der Sender mit Kulturfaktor B (Vielfaltsender): Aufgrund einer verbesserten Datenlage kann ab dem Verteiljahr 2016 der Kulturfaktor B wieder vergeben werden (Anlagen zu Verteilungsplan Nr. 2 für ausübende Künstler*innen).
- Radioeigenproduktionen Musik (NTT): Im Radioeigenproduktionen-Unterbudget „Musik Privatsender“ werden Privatsender mit mindestens 10 Ausstrahlungen in der Verteilung berücksichtigt (geltend ab dem Verteiljahr 2016), daher wird der Sender Antenne Niedersachsen zusätzlich in die Auswertung aufgenommen.