Zurück zur News-Übersicht

Angepasste Verteilungspläne veröffentlicht

Bei der Sitzung der Gesellschafter und Delegierten am 23. November 2021 wurden die Verteilungspläne angepasst. Alle Änderungen im Überblick.

Im Rahmen der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung wurden die Verteilungspläne für mehrere Verteiljahre angepasst und verabschiedet. Unter Dokumente und Formulare finden Sie die aktualisierten Verteilungspläne.

Was genau geändert wurde, haben wir im Folgenden zusammengefasst:

  1. Anpassungen vor dem Hintergrund der Urheberrechtsreform: Vergütungen aus allen Formen der „Weitersendung“ werden zukünftig berücksichtigt (Anpassung der Formulierung, Streichung des Begriffs „Kabelweitersendung“) 
  2. Verteilung Offene Budgets 2017ff. („Formularlösung“): Die Eigenmeldung durch die Berechtigten („Formularlösung“) wird auch für die Jahre 2017ff. angewendet (ausführliche Infos zu den „Offenen Budgets“.
  3. Verteilung der Gelder aus der Schutzfristverlängerung (§79 a UrhG): Die Grundlagen der Verteilregeln für die Gelder aus der Schutzfristverlängerung für ausübende Künstler*innen (§ 79a UrhG) ab dem Verteiljahr 2014 wurden definiert.
  4. Regionale Fenster: Die Regeln für regionale und teilregionale Fenster gelten für alle Programme ab dem Verteiljahr 2013 (Anlage 8).
  5. Neuermittlung der Sender mit Kulturfaktor B (Vielfaltsender): Aufgrund einer verbesserten Datenlage kann ab dem Verteiljahr 2016 der Kulturfaktor B wieder vergeben werden (Anlagen zu Verteilungsplan Nr. 2 für ausübende Künstler*innen).
  6. Radioeigenproduktionen Musik (NTT): Im Radioeigenproduktionen-Unterbudget „Musik Privatsender“ werden Privatsender mit mindestens 10 Ausstrahlungen in der Verteilung berücksichtigt (geltend ab dem Verteiljahr 2016), daher wird der Sender Antenne Niedersachsen zusätzlich in die Auswertung aufgenommen.

Hier finden Sie alle Verteilungspläne der GVL.