BFFS fordert Auskunftspflichten von Sendern und Produzenten
Hierbei sollte sichergestellt werden, dass die Produzenten die Daten mit eindeutigen Identifikatoren versehen und die Sender diese entsprechend an die GVL weiter geben. Dieser direkte Zugang der GVL zu den erforderlichen Mitwirkungs- und Produktionsdaten würde maßgeblich dazu beitragen, die Qualität der u.a. bei der GVL eingehenden Daten zu steigern und langfristig eine valide Datenerhebung der Verwertungsgesellschaften sicherzustellen.
Zum Hintergrund: Die GVL ist bei ihrer Tätigkeit auf die Datenzulieferung von Dritten angewiesen, u.a. den Nutzungsdaten der Sender. Hier steht die GVL vor der Herausforderung, in kleinteiliger Arbeit und unter hohen Kosten, fehlende oder falsche Informationen zu ermitteln bzw. korrigieren zu müssen. Eindeutige und vollständige Sendedaten, wie sie z.B. durch die Verpflichtung zu Identifikatoren ermöglicht werden können, sind daher auch aus Sicht der GVL unerlässliche Grundlage für eine schnelle und fehlerfreie Verteilung.