EU-Urheberrechtsreform wird im Trilog fortgeführt
„Das Votum ist eine wichtige Richtungsentscheidung des Parlaments zur Stärkung der Leistungsschutzrechte von Künstlern und Produzenten im World Wide Web. Es sendet ein klares Signal an die großen Plattformbetreiber, dass diese ihrer Verantwortung für eine faire Vergütung der Kreativschaffenden endlich konsequent nachkommen müssen“, erklärt Guido Evers, Geschäftsführer der GVL.
Am Mittwoch, den 12.09.2018, hat das Europäische Parlament zur Reform des EU-Urhebervertragsrechtes abgestimmt. Eine Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments votierte dabei für die Fortführung der Diskussion dieses wichtigen Themas im Trilog. Es wird erwartet, dass der politische Trilog zwischen Parlament, Ministerrat und Kommission konstruktiv verlaufen und zeitnah zu einem gemeinsamen Ergebnis führen wird.
„Wir appellieren nun an die Parteien des Trilogs, dass schnell eine gemeinsame Position gefunden wird. Nur so ist eine zeitnahe Umsetzung der Reform in den Mitgliedsstaaten möglich. Nur durch verbindliche Rechtsauflagen im digitalen Kosmos sind die Rechte aller Kreativschaffenden in Europa zukunftsfähig gestärkt“, bekräftigt Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL.