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GVL hat mit Künstler-Regelverteilungen für die Jahre 2013 bis 2015 begonnen

Ab sofort schüttet die GVL im Rahmen der Regelverteilungen 2013 bis 2015 Vergütungen an alle Berechtigten aus, die für diese Verteilungsjahre verifizierte Mitwirkungen auf genutztes Repertoire haben.

In den kommenden Tagen finden Sie auf www.artsys.gvl.de im Bereich „Meine Daten“ unter dem Reiter „Vergütungen“ Ihre individuellen Nutzungsinformationen in Form von Detailreports für die jeweiligen Jahre. Unter dem Reiter „Auszahlungen“ können Sie Ihre persönlichen Auszahlungsmitteilungen einsehen. 

Bitte beachten Sie: Auszahlungen und Auszahlungsmitteilungen erhalten Sie nur dann, wenn Ihre Vergütungsansprüche in Summe über 5 Euro liegen. Vergütungen, die Berechtigte in den Erst- und den Folgeverteilungen erhalten, sind immer vorläufige Zwischenbeträge, bis die Meldephase abgelaufen ist und feststeht, wie viele Künstler insgesamt einen Anspruch auf Vergütungen aus dem Verteilungsjahr angemeldet haben.

Mitwirkungsmeldungen auf Repertoire, welches in 2013 genutzt wurde, sind aktuell noch möglich. Das Meldefenster für das Verteilungsjahr 2013 endet voraussichtlich am 15. August  2018, die Schlussverteilung aller Vergütungen für 2013 ist für Dezember 2018 eingeplant. 

Für die Jahre 2014 und 2015 können Sie noch bis Mitte 2019 bzw. Mitte 2020 melden. Das Meldefenster für Mitwirkungen von in 2016 genutzten Produktionen endet Mitte des Jahres 2021. Über die konkreten Meldefristen informieren wir Sie im Vorfeld ausführlich.

Die regulären Verteilungszyklen der GVL im Überblick:
 

Die regulären Verteilungszyklen der GVL

Fragen rund um das Melden von Mitwirkungen und natürlich zur Verteilung beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Berechtigten-Service unter der Telefonnummer +49 30 48483-677 oder per E-Mail unter artsys@gvl.de.