GVL leitet internationale Gelder an Berechtigte weiter
Verteilt werden diesmal insgesamt ca. 3.3 Mio. Euro. Die Gelder für berechtigte Künstler*innen kommen dabei u.a. aus Frankreich, Großbritannien und Belgien. Erstmals erhalten Musiker*innen auch Vergütungen aus Kasachstan.
Auf Seite der Hersteller*innen fließen Gelder u.a. aus Großbritannien, Italien, Dänemark und Belgien. Darunter befinden sich auch Erlöse der MTV-Sendergruppe.
Somit haben wir im Jahr 2025 etwa 10.5 Mio. Euro aus 31 verschiedenen Ländern aus aller Welt an unsere berechtigten Künstler*innen und Hersteller*innen weitergeleitet. Damit bewegen sich die internationalen Auszahlungen weiterhin auf einem hohen Niveau.
Zudem konnten in diesem Jahr weitere Verträge mit internationalen Schwestergesellschaften auf Seite der Hersteller*innen geschlossen werden. Neben der IPF aus Slowenien erweitern INTERGRAM aus Tschechien sowie OFPS aus Serbien die Liste unserer Repräsentationsvereinbarungen.
Beauftragen Sie uns ganz einfach zur internationalen Rechtewahrnehmung:
Die Voraussetzungen, um internationale Gelder zu erhalten, sind die Beauftragung zur internationalen Rechtewahrnehmung sowie die Mitwirkungs- und Repertoiremeldungen in unseren Berechtigten-Portalen. Es empfiehlt sich, immer alle Ihre Mitwirkungen im Portal meine.gvl zu melden. Auch wenn aktuelle keine nationalen Nutzungen vorliegen, ist eine internationale Nutzung nicht ausgeschlossen. Die GVL sorgt dafür, dass für alle ihre Mitwirkungen potenzielle Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden.
Damit Vergütungen zuverlässig weitergeleitet werden können, bitten wir unsere Berechtigten außerdem, ihre Stammdaten regelmäßig auf den Berechtigten-Portalen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
- Künstler*innen nutzen zur internationalen Beauftragung das Formular „Rechteübertragung an die GVL“ u. für alles Weitere meine.gvl
- Hersteller*innen nutzen für beide Angelegenheiten das Online-Portal label.gvl