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GVL sieht Einigung über PC-Vergütungen als „wichtigen ersten Schritt“

Nach dreijährigen Verhandlungen haben sich die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften, darunter auch die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), mit den in den Verbänden BCH und BITKOM zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs in neuen Gesamtverträgen über die Höhe der Vergütungen für mittels Personal Computer erfolgte Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch geeinigt.

Die Tarife des neu verhandelten Rahmenvertrages gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 und bis zum 31. Dezember 2016. Für andere Geräte, auf denen Vervielfältigungen stattfinden können, wie z.B. Smartphones, steht eine solche Einigung zwischen der ZPÜ und den Geräteherstellern weiterhin aus.

„Wir sehen diese Einigung als einen wichtigen ersten Schritt“, erklären Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach. Gleichzeitig betonen die beiden Geschäftsführer der GVL, dass weiterhin völlig offen sei, wann und in welcher Höhe die GVL entsprechende Einnahmen von der Geräteindustrie erhält und an ihre mehr als 140.000 Berechtigte verteilen kann. „Es werden viele weitere Verhandlungen und Abstimmungen folgen müssen, bis unsere Künstler und Hersteller die ihnen gesetzlich zustehenden Gelder endlich erhalten können.“