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GVL steht Referentenentwurf zur Urheberrechtsrichtlinie kritisch gegenüber

Am 2. September 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Dazu hat die GVL am 6. November Stellung bezogen.

Die GVL begrüßt grundsätzlich die Intention, die Rechte der Kreativen und ihrer Partner als zentrale Akteure des kreativen Schaffens zu stärken. Es zeigt sich jedoch, dass der Referentenentwurf offenbar einen deutschen Sonderweg vorbereitet, der einem wesentlichen Ziel der Richtlinie – nämlich der Harmonisierung des europäischen digitalen Binnenmarktes – widerspricht. So steht der Entwurf in wichtigen Punkten weiterhin den Vorgaben der DSM-Richtlinie entgegen und wird dem Grundsatz, dass Kreative und ihre Partner an den wirtschaftlichen Vorteilen aus der Nutzung ihrer Werke und Aufnahmen angemessen beteiligt werden müssen, nicht gerecht. 

 

Der aktuelle Entwurf führt daher leider nicht zu dem dringend notwendigen fairen Interessenausgleich zwischen Künstlern und ihren Kreativpartnern einerseits sowie den Upload-Plattformen andererseits. Denn die Nutzer sollen Inhalte als urheberrechtlich unbedenklich kennzeichnen können, die dann in aufwendigen Verfahren von den Rechteinhabern in die Plattformlizenzierung oder Sperrung zurückgeholt werden. Bisherige Lizenzmärkte werden durch eine im europäischen Urheberrecht nicht vorgesehene Bagatell-Schranke ersetzt. Wir erwarten hier ausgewogene Lösungen, die die Interessen unserer berechtigten ausübenden Künstler und Musiklabels nicht aus dem Blick verlieren.