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Künstler-Schlussverteilung für die Jahre 2013-2014 startet am 31. August

Am kommenden Montag, 31. August 2020, beginnt die GVL mit den Auszahlungen der Vergütungen im Rahmen der Schlussverteilung für die Jahre 2013 und 2014 an ihre berechtigten Künstler*innen.

Mit der Schlussverteilung schließt die GVL die Verteilung für die Nutzungsjahre 2013 und 2014 ab. Alle Gelder inklusive Rückstellungen, die uns für diese Jahre zur Verfügung stehen, werden verteilt. Das Budget für die Schlussverteilung hat sich dank Nachzahlungen für die Privatkopie (ZPÜ) im Juli dieses Jahres noch einmal erhöht. Diese Gelder werden nun an alle Berechtigten verteilt, die ihre Mitwirkungen an genutzten Produktionen in den Jahren 2013 und 2014 abgegeben haben.  

Die beiden folgenden Diagramme schlüsseln die zugewiesenen Vergütungen für die einzelnen Verteilbudgets und Verteiljahre auf:
 

erteiljahr 2013: Zugewiesene Vergütungen je Verteilbudgeterteiljahr 2013: Zugewiesene Vergütungen je Verteilbudget


Erkennbar ist der hohe Anstieg der Vergütungen im Vergleich zum letzten Verteillauf im Mai 2020, der zu einem großen Anteil auf die Auflösung der Rückstellungen für die Verteiljahre 2013 und 2014 zurückgeht. Diese Gelder müssen wir aus Gründen der Fairness gegenüber allen Berechtigten, die potenziell ein Anrecht auf Vergütungen haben, reservieren. Alle Berechtigten hatten innerhalb einer Meldefrist von vier Jahren die Möglichkeit, ihre Mitwirkungen an genutzten Produktionen an die GVL zu melden. Nach Ablauf dieser Frist werden diese reservierten Vergütungen aufgelöst und an die Berechtigten, die an der Schlussverteilung teilnehmen, als Aufschlag mit verteilt. Hierfür ist die Grundlage der Anteil der Vergütungssumme der einzelnen Künstler*innen an der Gesamtvergütung. Die reservierten Vergütungen werden im gleichen Verhältnis verteilt (pro rata). 

Die folgende Grafik zeigt, wie viele Berechtigte an der Schlussverteilung für die Jahre 2013 und 2014 teilnehmen, aufgeschlüsselt nach Verteilungsjahr und Verteilbudget.
 

Gesamtanzahl der GVL-Begünstigten je Jahr und Verteilbudget


Wichtig: Wir können die Beträge nur an Berechtigte auszahlen, von denen alle rechtlich notwendigen Informationen (u.a. aktuelle Meldeadresse, Kontoverbindung, geklärte Erbrechte) vorliegen. Fehlen diese Informationen, sperrt die GVL die Auszahlung so lange, bis alle relevanten Informationen vollständig vorliegen. 

Künstler*innen, die eine Auszahlung erhalten, informieren wir per E-Mail, sobald eine aktuelle Auszahlungsmitteilung in meine.gvl vorliegt. Berechtigte, von denen uns keine E-Mail-Adresse vorliegt, erhalten ihre Auszahlungsmitteilung wie gewohnt auf dem Postweg. In den kommenden Wochen können über meine.gvl auch die Detailreports der entsprechenden Jahre eingesehen werden.