Künstler*innen: Start der Erst- und Folgeverteilungen 2021-2023
Die GVL schüttet im Rahmen dieses Verteillaufs für die Jahre 2021 bis 2023 insgesamt 26 Mio. Euro zusätzlich an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen aus, davon 21 Mio. Euro für die Erstverteilung 2023, weitere 5 Mio. Euro für die Folgeverteilungen 2021 und 2022.
Auszahlungsmitteilungen stehen nächste Woche bereit
Ihre Auszahlungsmitteilungen (AZM) finden Berechtigte wie gewohnt im persönlichen meine.gvl-Account: Loggen Sie sich dafür unter meine.gvl.de mit Ihren Zugangsdaten ein. Klicken Sie im Menü unter „Service“ auf „Meine Dokumente“. Die Auszahlungsmitteilungen finden Sie unter dem gleichnamigen Reiter. Ihre Detailreports werden innerhalb der nächsten Woche hinterlegt. Erbengemeinschaften erhalten ihre Auszahlungsmitteilung weiterhin per Post. Für Alleinerb*innen ist ab sofort ein Zugriff über den Account des Berechtigten/Erblassers möglich.
Wichtige Informationen zum Verteilprozess
Bei Vergütungen der Erst- und Folgeverteilungen handelt es sich stets um Zwischenbeträge. Die finale Vergütung für das jeweilige Verteilungsjahr wird immer erst im Rahmen der Schlussverteilung nach Ablauf der mehrjährigen Meldephase berechnet. Vor diesem Hintergrund kann es zu Verrechnungen bei Folgeverteilungen kommen. Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zum Verteilungszyklus.
Beachten Sie bitte auch, dass wir seit dem vergangenen Jahr Ihre Vergütungsansprüche schneller ausschütten. Daher kann es sein, dass Sie in dieser Regelverteilung eine niedrigere Ausschüttung erhalten als gewohnt bzw. nur dann, wenn Sie zwischenzeitlich weitere Meldungen abgegeben haben, für die neue Vergütungen anfallen.
Auf unserer Homepage finden Sie Informationen zu unseren Verteilungen und einen Bereich zu häufig gestellten Fragen.