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Künstler*innen: Verteilung der Gelder aus Schutzfristverlängerung

Die GVL beginnt heute mit der Verteilung der Gelder aus der Schutzfristverlängerung (§79a UrhG) für die Nutzungsjahre 2019, 2020, 2021 und 2022.

Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963 bis 1971, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. In dieser Verteilung werden Mitwirkungen aus den Jahren 1968 bis 1971 erstmalig vergütet.

Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2019 bis 2022 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.

Weitere Informationen hier.