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Meldeschluss Tonträgerproduktionen 1963-1971 (§79a)

Wichtige Informationen zur Schutzfristverlängerung gemäß §79a Urheberrechtsgesetz (UrhG )

Diese Nachricht ist nur relevant für Sie, wenn Sie in den Jahren 1963 bis 1971 mit Einmalzahlung (Buy-Out-Vertrag) an Tonträgerproduktionen mitgewirkt haben. 


Die Schutzfrist für Tonträger, die ab dem Jahr 1963 produziert wurden, ist von 50 auf 70 Jahre gesetzlich verlängert. Künstler werden an den Verkaufserlösen der Tonträgerhersteller beteiligt.

Falls Sie diese Titel noch nicht in meine.gvl gemeldet haben, holen Sie dies bitte bis zum 31.01.2024 nach. 

Falls Sie derzeit keinen Wahrnehmungsvertrag bei der GVL haben, kontaktieren Sie bitte umgehend das entsprechende unten aufgeführte Fachteam.  

Kennen Sie Mitmusiker*innen, die in diesen Jahren an Produktionen beteiligt waren? Dann leiten Sie diese Information gerne weiter!

Sie finden die entsprechenden Produktionen in unserer Produktsuche in meine.gvl mit Hilfe des Filters §79a.  

Fragen zur Abgabe Ihrer Meldungen?

Wir stehen Ihnen montags bis donnerstags von 9-17 Uhr und freitags 9-14 Uhr gerne zur Verfügung.