Nachverteilung: GVL führt Sonderausschüttung durch
Ein Grund für die Nachverteilung ist die Freigabe der restlichen Gelder für die Privatkopie-Vergütung PCs durch die Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Diese noch ausstehenden Gelder hat die GVL nun über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) erhalten. In der Nachverteilung an Hersteller und Künstler werden die jeweils ermittelten Vergütungswerte für die einzelnen Verteilungsjahre entsprechend den nun nachträglich eingegangenen Einnahmen aufgestockt.
Gleichzeitig findet damit eine rückwirkende Veränderung der Verteilungspläne ab 2008 Anwendung. Das DPMA hat die vom Beirat der GVL beschlossene Anpassung der Aufteilungsverhältnisse zwischen Herstellern und Künstlern in den Einnahmebereichen Privatkopie und öffentliche Wiedergabe freigegeben.
Die Nachverteilung für die Hersteller betrifft die Verteilungsjahre 2008-2011. Die Nachverteilung an die Künstler betrifft die Verteilungsjahre 2008 sowie 2009 und erfolgt nach dem bis zur Verteilung 2010 gültigen honorarbasierten Verteilungssystem. Ausschüttungen an die Künstler für die Verteilungsjahre ab 2010 erfolgen im Rahmen der nutzungsbasierten Verteilung im Dezember 2013.