Save the date: Berechtigtenversammlung am 5. Mai 2017
Diese entscheiden künftig gemeinsam mit den Gesellschaftern in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung alle wichtigen Fragen, unter anderem werden auch die Verteilungspläne beschlossen. Auf Grundlage des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes lösen die Delegierten innerhalb der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung den GVL-Beirat in seiner Tätigkeit ab und nehmen in diesem Rahmen ihre Mitwirkungsrechte als Vertreter der Berechtigten wahr. Neben der Wahl informiert die GVL in der Veranstaltung über aktuelle Entwicklungen und steht für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Die GVL-Berechtigten erhalten ca. sechs Wochen vor der Versammlung ihre Einladung. Nach Erhalt der Schreiben können sie sich als Kandidaten zur Wahl aufstellen lassen. Alternativ zur persönlichen Teilnahme können GVL-Berechtigte ihr Stimmrecht ausüben, indem sie Stellvertreter bevollmächtigen. Wie bislang wird die Aufsichtsbehörde der GVL, das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), Vertreter zur Berechtigtenversammlung entsenden und die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überwachen.
Mit der Wahl am 5. Mai 2017 wird der bisherige GVL-Beirat von der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung abgelöst.