Zusätzliche 10 Mio. Euro für Initiative Musik zur Verteilung an Künstler*innen
Mit „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Aus diesem Programm wird auch die von der GVL getragene Initiative Musik – als die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft – mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Für die Künstler*innenförderung werden ergänzende Mittel in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Auch die Förderbedingungen wurden der Situation angepasst: So kann die produktive, künstlerische Kreativarbeit und ihre notwendigen Ausgaben als förderfähig anerkannt werden. Gleiches gilt für die Vorproduktion. Außerdem wurde der Förderanteil von ursprünglich 40 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten angehoben. Das bedeutet, der Eigenanteil der Künstler*innen und Autor*innen mit ihren professionellen Partnerunternehmen beträgt 10 Prozent in den Neustart-Kultur-Förderrunden.
Die aktualisierten Programmbedingungen sind ab sofort online zu finden: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/. Der Abgabeschluss für Anträge zur 51. Förderrunde der Künstler*innenförderung ist der 11. August 2020. Eine weitere Neustart-Kultur-Runde ist für Oktober 2020 vorgesehen.
Die GVL ist bei der Initiative Musik von Anfang an als Haupt- und Gründungsgesellschafterin dabei und unterstützt die intensive Förderarbeit für junge Nachwuchstalente und Spielstätten gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat, der GEMA und der Staatsministerin für Kultur und Medien.