Zwischenstand Corona-Hilfen und Vorauszahlungen
Die GVL tut alles, um in dieser Ausnahmesituation bestmöglich zu unterstützen. Um hier kurz- und mittelfristig sichtbar helfen zu können, haben wir schon Mitte März schnellstmöglich das Soforthilfeprogramm von 250 € für freiberufliche Corona-Geschädigte etabliert, das inzwischen von weit mehr als 7.000 Freiberuflern in Anspruch genommen wurde.
Zusätzlich können diese Künstler auch Vorauszahlungen auf ihre GVL-Vergütungen erhalten, die Ende Mai ausgezahlt werden. Insgesamt rund 4.600 Berechtigte haben sich im April für diesen Vorschuss entschieden. Knapp 3.000 Berechtigte, die einen Antrag auf die 250 € Soforthilfe beantragt hatten (das entspricht ca. 40% dieser Anträge), haben sich aus u. a. steuerlichen Gründen gegen den Vorschuss entschieden.
Die Vorschüsse betragen zwischen 250 und 9.000 €, je nachdem, wie hoch die Zahlungen sind, die die Betroffenen aktuell und in den nächsten zehn Jahren zu erwarten haben. Dabei besteht die Herausforderung der GVL darin, auch die zukünftige Erlössituation der GVL zu schätzen. Je nachdem, wie stark und wie lange die Auswirkungen der corona-bedingten Wirtschaftseinbußen sind, werden auch die Vergütungen der GVL in Mitleidenschaft gezogen. Hier sind Prognosen sehr schwierig. Da die Vorschüsse auf individuelle Vergütungsansprüche aus den treuhänderischen Erlösen geleistet werden, mussten sie mit Augenmaß kalkuliert werden. Mit dem Vorschussprogramm kann die GVL einen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der Kreativen leisten, der staatliche und sonstige Unterstützungsmaßnahmen ergänzt. Die Meldefrist für die Vorauszahlungen endete am 30.04.2020. Die GVL plant kommende Woche mit den Auszahlungen der Vorschüsse zu beginnen.
Neben der Vorschusszahlung erhalten alle Künstler die Vergütung aus der Schlussverteilung 2013-2014, die im August zur Auszahlung kommt. Diese Ausschüttungen werden nicht für die Verrechnung der Vorschüsse herangezogen, die Anrechnung erfolgt in diesem Jahr nur auf die sonstigen Verteilungen.
Die Vorschüsse kommen allen in der GVL vertretenen Kreativgruppen zugute, dazu zählen u.a. Musiker*innen, Tänzer*innen und Schauspieler*innen.