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Um Vertreter*in Ihrer Berechtigtengruppe in der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung der GVL (GuDV) zu werden, müssen Sie im Rahmen der Berechtigtenversammlung als Delegierte*r kandidieren und von den Berechtigten aus Ihrer Gruppenversammlung gewählt werden. Danach haben Sie das Delegiertenamt vier Jahre inne.
Sollten Sie als Delegierte*r dauerhaft ausfallen, übernimmt der gewählte Stellvertreter oder die gewählte Stellvertreterin das Amt bis zur nächsten Wahl.
Die GuDV tagt in der Regel zweimal jährlich in Berlin. Die nächste GuDV findet am 30. Juni 2025 in Berlin statt. An den Sitzungen nehmen alle Delegierten teil.
Engagieren sich Delegierte – je nach Interesse und Hintergrund – zusätzlich in einem oder mehreren Ausschüssen oder Arbeitsgruppen, erhöht sich der Aufwand entsprechend. Je nach Thema tagen die Ausschüsse zwei- bis viermal jährlich.
Zur Vorbereitung der Gremiensitzungen werden den Delegierten alle Materialien mit ausreichend Vorlauf bereitgestellt. Delegierte sollten genügend Zeit einplanen, sich mit den Sitzungsthemen auseinanderzusetzen, damit die GuDV selbst möglichst effizient durchgeführt werden kann.
Neuen Delegierten bietet die GVL zudem ein Onboarding an, damit sie sich mit den Themen der GVL vertraut machen können.
Die GVL zahlt allen Delegierten ein Sitzungsgeld von 2.040 Euro im Jahr (170 Euro im Monat), darin sind bereits fünf Sitzungstage enthalten. Jeder weitere Sitzungstag wird mit 400 Euro ausgeglichen. Zudem übernimmt die GVL alle Kosten für Anreise und Übernachtung zu den jeweiligen Sitzungen.
Als GVL-Delegierte*r sind Sie demokratische*r Vertreter*in der über 180.000 GVL-Berechtigten. Sie machen sich für Ihre Berechtigtengruppe und spartenübergreifend für die Interessen der Künstler*innen und Hersteller*innen in der GVL stark.
In den GVL-Gremien können Sie – zusammen mit den anderen Gremienmitgliedern – die Zukunft der GVL mitgestalten.