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BV2025: Service, Kontakte & FAQs

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?

Für Fragen zu Ihrer Registrierung, zur Übertragung Ihres Stimmrechts oder andere Anliegen steht Ihnen unser BV2025-Service-Team zur Verfügung:
FAQs zur BV 2025
Wie kann ich mich für das Event „GVL Live“ am 11. Juni anmelden?

Nachdem Sie sich im B2025-Portal für die Wahl angemeldet haben, erhalten Sie die Möglichkeit, sich über ein gesondertes Feld für den “GVL Live”-Event anzumelden. Das können Sie bis zum 21. Mai tun.

Hinweis: Die Delegierten-Wahlen finden ausschließlich im Rahmen der virtuellen Gruppenversammlungen im Zeitraum vom 2.-6. Juni 2025 statt.

Darf ich als Minderjährige*r wählen?

Das Mindestalter für die aktive (wählen) und passive (kandidieren) Teilnahme an den Delegiertenwahlen beträgt 18 Jahre. Aus diesem Grund kann das Stimmrecht von Minderjährigen ausschließlich von einem gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden.

Kann ich mich vertreten lassen? Wie erteile ich eine Vollmacht?

Sie können sich von einem anderen Berechtigten vertreten lassen. Ein Berechtigter darf für bis zu fünf andere Berechtigte wählen.

Wenn Sie einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen, das Stimmrecht für Sie auszuüben, müssen Sie sich zuvor persönlich über das BV2025-Portal registrieren. Wenn Sie eine Vollmacht erteilen wollen, müssen Sie dies beim Anmeldeprozess angeben (Button: „Ich möchte von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden“ bzw. “Der o.g. Hersteller soll von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden.”).

Achtung! Sie müssen bereits bei der Anmeldung entscheiden, ob Sie selbst abstimmen oder einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen.

Damit ein anderer Berechtigter Sie bei der Stimmabgabe vertreten kann, muss sich dieser ebenfalls im BV2025-Portal ebenfalls im BV205-Portal erfolgreich angemeldet sein und die entsprechende Vollmacht von Ihnen anfordern (Klick auf “Vollmacht anfordern”). Sie erhalten dann eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, die Erteilung zu bestätigen. Erst danach kann der von Ihnen Bevollmächtigte Ihr Stimmrecht ausüben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Vollmachtnehmer direkt in Verbindung.

Bitte planen Sie einige Werktage für die Erteilung einer Vollmacht an eine*n andere*n Berechtigte*n ein. Die Vollmachten müssen vor dem Ablauf der o.g. Anmeldefrist erteilt werden.

Sollten Sie trotz der Möglichkeit der Vollmachtserteilung über das BV2025-Portal eine schriftliche Vollmacht erteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte über bv2025@gvl.de, damit wir Ihnen ein Formular zur Verfügung stellen können.

Dürfen Erb*innen wählen?

Grundsätzlich ja.

Sind Berechtigte Teil einer Erbengemeinschaft, kann nur ein*e Vertreter*in an der Berechtigtenversammlung teilnehmen. Die GVL benötigt eine schriftliche Vertretungsvollmacht, die von allen Mitgliedern derErbengemeinschaft unterzeichnet ist und Sie als gewählte Vertretung zur Teilnahme berechtigt.

Das entsprechende Formular finden Berechtigte auf der Infoseite zur Berechtigtenversammlung.

Bitte lassen Sie uns die Vollmacht bis zum 16. Mai 2025 an bv2025@gvl.de zukommen.

Anschließend senden wir Ihnen Ihr Passwort für die Registrierung zu.

Welche technischen Voraussetzungen gelten für das BV2025-Portal?

Technische Voraussetzungen und Vorab-Technik-Test
Damit Sie testen können, ob die technischen Voraussetzungen für eine reibungslose Teilnahme bei Ihnen gegeben sind, empfehlen wir, sich bereits frühzeitig in das Portal einzuloggen und die Funktionen zu testen. 

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme an der Abstimmung:

  • die jeweils aktuelle Version des unterstützenden Browsers (Edge, Firefox, Chrome, Safari)

  • aktiviertes JavaScript

  • Pop-up-Blocker müssen deaktiviert sein

  • WebSockets müssen erlaubt sein (Firewall Einstellungen bei Firmen-Netzwerken)

  • Für Livestreams und On-Demand Videos: Lautsprecher oder Headset

Bei technischen Problemen steht Ihnen unser BV2025-Service-Team unter +49 30 48 483 -777 oder per E-Mail unter bv2025@gvl.de zur Verfügung.