Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Diese haben Sie mit der Einladung erhalten, die wir ab 9. April an alle GVL-Berechtigten versendet haben.
Ihre GVL-ID finden Sie zum Beispiel auf Korrespondenzen von der GVL oder auf Auszahlungsmitteilungen. Sollte Ihnen Ihre GVL-ID nicht bekannt sein, wenden Sie sich an den BV2025-Service.
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Registrieren Sie sich auf unserem Portal zur Berechtigtenversammlung 2025 (BV2025-Portal, Zugangsdaten erhalten Sie in der Einladung)
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Melden Sie sich zur Wahl an – alle Anmeldefristen hier.
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Stimmen Sie online ab – alle Wahlzeiträume hier
Nachdem Sie sich im B2025-Portal für die Wahl angemeldet haben, erhalten Sie die Möglichkeit, sich über ein gesondertes Feld für den “GVL Live”-Event anzumelden. Das können Sie bis zum 21. Mai tun.
Hinweis: Die Delegierten-Wahlen finden ausschließlich im Rahmen der virtuellen Gruppenversammlungen im Zeitraum vom 2.-6. Juni 2025 statt.
Das Mindestalter für die aktive (wählen) und passive (kandidieren) Teilnahme an den Delegiertenwahlen beträgt 18 Jahre. Aus diesem Grund kann das Stimmrecht von Minderjährigen ausschließlich von einem gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden.
Sie können sich von einem anderen Berechtigten vertreten lassen. Ein Berechtigter darf für bis zu fünf andere Berechtigte wählen.
Wenn Sie einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen, das Stimmrecht für Sie auszuüben, müssen Sie sich zuvor persönlich über das BV2025-Portal registrieren. Wenn Sie eine Vollmacht erteilen wollen, müssen Sie dies beim Anmeldeprozess angeben (Button: „Ich möchte von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden“ bzw. “Der o.g. Hersteller soll von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden.”).
Achtung! Sie müssen bereits bei der Anmeldung entscheiden, ob Sie selbst abstimmen oder einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen.
Damit ein anderer Berechtigter Sie bei der Stimmabgabe vertreten kann, muss sich dieser ebenfalls im BV2025-Portal ebenfalls im BV205-Portal erfolgreich angemeldet sein und die entsprechende Vollmacht von Ihnen anfordern (Klick auf “Vollmacht anfordern”). Sie erhalten dann eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, die Erteilung zu bestätigen. Erst danach kann der von Ihnen Bevollmächtigte Ihr Stimmrecht ausüben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Vollmachtnehmer direkt in Verbindung.
Bitte planen Sie einige Werktage für die Erteilung einer Vollmacht an eine*n andere*n Berechtigte*n ein. Die Vollmachten müssen vor dem Ablauf der o.g. Anmeldefrist erteilt werden.
Sollten Sie trotz der Möglichkeit der Vollmachtserteilung über das BV2025-Portal eine schriftliche Vollmacht erteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte über bv2025@gvl.de, damit wir Ihnen ein Formular zur Verfügung stellen können.
Grundsätzlich ja.
Sind Berechtigte Teil einer Erbengemeinschaft, kann nur ein*e Vertreter*in an der Berechtigtenversammlung teilnehmen. Die GVL benötigt eine schriftliche Vertretungsvollmacht, die von allen Mitgliedern derErbengemeinschaft unterzeichnet ist und Sie als gewählte Vertretung zur Teilnahme berechtigt.
Das entsprechende Formular finden Berechtigte auf der Infoseite zur Berechtigtenversammlung.
Bitte lassen Sie uns die Vollmacht bis zum 16. Mai 2025 an bv2025@gvl.de zukommen.
Anschließend senden wir Ihnen Ihr Passwort für die Registrierung zu.
Die Wahlfenster finden Sie hier oder im Vorfeld der Wahlen im BV2025-Portal.
Falls Sie sich aktiv in die GVL-Arbeit einbringen möchten, haben Sie die Möglichkeit, selbst als Delegierte*r zu kandidieren.
Alle Infos rund um das Thema Kandidaturen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen! (Gruppe 1-14: 9. Mai, Gruppe 15: 13. Mai)
Technische Voraussetzungen und Vorab-Technik-Test Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme an der Abstimmung:
Bei technischen Problemen steht Ihnen unser BV2025-Service-Team unter +49 30 48 483 -777 oder per E-Mail unter bv2025@gvl.de zur Verfügung. |