Für die BV2025 registrieren und anmelden
Für die Teilnahme an der Berechtigtenversammlung ist eine vorherige Registrierung am BV2025-Portal und die Anmeldung zu den Gruppenversammlung erforderlich.
In 5 Schritten zur BV2025
Einladung lesen
Im BV2025-Portal registrieren
Hierfür benötigen Sie:
- Ihr Einmal-Passwort aus Ihrer Einladung
- Ihre GVL-ID
- eine E-Mail-Adresse
Zur Wahl anmelden
An dieser Stelle können Sie auch angeben, ob Sie einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen, für Sie abzustimmen.
Fristen:
- Künstler*innen, Veranstalter*innen, Hersteller*innen von Videoclips: 16. Mai 2025, 17 Uhr
- Tonträgerhersteller*innen: 16. Mai 2025, 17 Uhr
Online wählen
Termine:
- Künstler*innen, Veranstalter*innen, Hersteller*innen von Videoclips: 2. Juni 2025, 10 Uhr bis 5. Juni 2025, 16 Uhr, Stichwahlen ggf. am 6. Juni 2025
- Tonträgerhersteller*innen: 4. Juni 2025, 12.30 Uhr bis ca. 16 Uhr (Wahlgang 1, 2, 3), 5. Juni 2025, 12.30 Uhr bis 15 Uhr (Wahlgang 4, 5)*
* Die genauen Startzeiten der Wahlgänge entnehmen Sie bitte der Infoseite zur BV2025. Stichwahlen, falls erforderlich, finden jeweils direkt im Anschluss an den jeweiligen Wahlgang statt.Achtung: Für die fünf Wahlgänge in der Gruppe „Tonträgerhersteller*innen“ stehen jeweils genau 30 Minuten zur Verfügung. Bitte planen Sie dies entsprechend ein.
Informieren, networken und feiern: GVL Live am 11. Juni
Bitte melden Sie sich bis zum 21. Mai 2025 über das BV2025-Portal zu "GVL Live" an.
Sie wollen Ihr Stimmrecht per Vollmacht übertragen?
Wenn Sie einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen, das Stimmrecht für Sie auszuüben, müssen Sie sich zuvor persönlich über das BV2025-Portal registrieren. Sie können uns im Rahmen der Anmeldung verbindlich mitteilen, dass Sie eine Vollmacht erteilen wollen.
Damit ein anderer Berechtigter Sie bei der Stimmabgabe vertreten kann, muss sich dieser zuvor selbst im BV2025-Portal registrieren und die entsprechende Vollmacht von Ihnen anfordern. Sie erhalten dann eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, die Erteilung zu bestätigen.
Achtung! Sie müssen bereits bei der Anmeldung entscheiden, ob Sie selbst abstimmen oder einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen. Bitte planen Sie einige Werktage für die Erteilung einer Vollmacht an eine*n andere*n Berechtigte*n ein. Die Vollmachten müssen vor dem Ablauf der o.g. Anmeldefrist erteilt werden.