In 5 Schritten zur BV2025
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Im BV2025-Portal registrieren
Hierfür benötigen Sie:
- Ihr Einmal-Passwort aus Ihrer Einladung
- Ihre GVL-ID
- eine E-Mail-Adresse
Zur Wahl anmelden
An dieser Stelle können Sie auch angeben, ob Sie einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen, für Sie abzustimmen.
Fristen:
- Künstler*innen, Veranstalter*innen, Hersteller*innen von Videoclips: 16. Mai 2025, 17 Uhr
- Tonträgerhersteller*innen: 16. Mai 2025, 17 Uhr
Online wählen
Termine:
- Künstler*innen, Veranstalter*innen, Hersteller*innen von Videoclips: 2. Juni 2025, 10 Uhr bis 5. Juni 2025, 16 Uhr, Stichwahlen ggf. am 6. Juni 2025
- Tonträgerhersteller*innen: 4. Juni 2025, 12.30 Uhr bis ca. 16 Uhr (Wahlgang 1, 2, 3), 5. Juni 2025, 12.30 Uhr bis 15 Uhr (Wahlgang 4, 5)*
* Die genauen Startzeiten der Wahlgänge entnehmen Sie bitte der Infoseite zur BV2025. Stichwahlen, falls erforderlich, finden jeweils direkt im Anschluss an den jeweiligen Wahlgang statt.Achtung: Für die fünf Wahlgänge in der Gruppe „Tonträgerhersteller*innen“ stehen jeweils genau 30 Minuten zur Verfügung. Bitte planen Sie dies entsprechend ein.
Informieren, networken und feiern: GVL Live am 11. Juni
Bitte melden Sie sich bis zum 21. Mai 2025 über das BV2025-Portal zu "GVL Live" an.
Sie können sich von einem anderen Berechtigten vertreten lassen. Ein Berechtigter darf für bis zu fünf andere Berechtigte wählen.
Wenn Sie einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen, das Stimmrecht für Sie auszuüben, müssen Sie sich zuvor persönlich über das BV2025-Portal registrieren. Wenn Sie eine Vollmacht erteilen wollen, müssen Sie dies beim Anmeldeprozess angeben (Button: „Ich möchte von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden“ bzw. “Der o.g. Hersteller soll von einem anderen Berechtigten bei der Stimmabgabe vertreten werden.”).
Achtung! Sie müssen bereits bei der Anmeldung entscheiden, ob Sie selbst abstimmen oder einen anderen Berechtigten bevollmächtigen wollen.
Damit ein anderer Berechtigter Sie bei der Stimmabgabe vertreten kann, muss sich dieser ebenfalls im BV2025-Portal ebenfalls im BV205-Portal erfolgreich angemeldet sein und die entsprechende Vollmacht von Ihnen anfordern (Klick auf “Vollmacht anfordern”). Sie erhalten dann eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, die Erteilung zu bestätigen. Erst danach kann der von Ihnen Bevollmächtigte Ihr Stimmrecht ausüben. Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Vollmachtnehmer direkt in Verbindung.
Bitte planen Sie einige Werktage für die Erteilung einer Vollmacht an eine*n andere*n Berechtigte*n ein. Die Vollmachten müssen vor dem Ablauf der o.g. Anmeldefrist erteilt werden.
Sollten Sie trotz der Möglichkeit der Vollmachtserteilung über das BV2025-Portal eine schriftliche Vollmacht erteilen wollen, kontaktieren Sie uns bitte über bv2025@gvl.de, damit wir Ihnen ein Formular zur Verfügung stellen können.
Technische Voraussetzungen und Vorab-Technik-Test Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme an der Abstimmung:
Bei technischen Problemen steht Ihnen unser BV2025-Service-Team unter +49 30 48 483 -777 oder per E-Mail unter bv2025@gvl.de zur Verfügung. |
Falls Sie sich aktiv in die GVL-Arbeit einbringen möchten, haben Sie die Möglichkeit, selbst als Delegierte*r zu kandidieren.
Alle Infos rund um das Thema Kandidaturen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen! (Gruppe 1-14: 9. Mai, Gruppe 15: 13. Mai)
Künstler*innen: Video-Tutorial zu Registrierung, Anmeldung und Vollmachten

Hersteller*innen: Video-Tutorial zu Registrierung, Anmeldung und Vollmachten
