Welche Besonderheiten gelten beim Melden von Mitwirkungen in Radio-Wortproduktionen wie Radiohörspielen oder Features?

Welche Besonderheiten gelten beim Melden von Mitwirkungen in Radio-Wortproduktionen wie Radiohörspielen oder Features?

Für Wortregisseur*innen / künstlerische Sprecher*innen:

Aufgrund der Beschaffenheit der Sendedaten, die uns zur Verfügung gestellt werden, ist es leider nicht möglich, Ausstrahlungen auf unterschiedlichen Sendern sowie Wiederholungen gebündelt an einem Produkt anzuzeigen. Alle Ausstrahlungen sind gesondert in der Produktsuche zu finden. Ihre Mitwirkungen an Radioeigenproduktionen Wort müssen deshalb jedes Jahr neu gemeldet werden, falls weitere Ausstrahlungen hinzukommen. Ein Hinweis darauf können z.B. Wiederholungshonorare sein, die Sie von den Sendern erhalten.

Produktionen, die bereits Bestandteil einer Schlussverteilung waren, werden durch diesen Ablauf überflüssig und werden von uns nach Ablauf der Reklamationsfristen gegebenenfalls gelöscht. Dadurch vermeiden wir, dass irrtümlich Meldungen auf obsolete Produktionen abgegeben werden. Ihre Mitwirkungen sind dann auch nicht mehr im „Gemeldet“-Bereich zu sehen. Im Falle einer Vergütung finden Sie die entsprechenden Produktionen aber weiterhin in den Detailreports der jeweiligen Verteilungen.

Zu den Radioproduktionen Wort gehören ausgestrahlte Radioproduktionen aus den folgenden Genres:

  • Hörbuch/Hörspiel
  • Lesung
  • Kindersendung
  • Radio-Feature
  • Kabarett

Meldungen zu so genannten Wortkleinformaten erfolgen über das entsprechende Formular im Menü von meine.gvl.

Für Mitwirkende an Musik in Radio-Hörspielen:

Das Melden von Musik in Radio-Hörspielen erfolgt über das Formular für Radio- und TV-Extraformate.