GVL begrüßt Verlängerung der Leistungsschutzrechte
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) begrüßt die Entscheidung des EU-Ministerrates zur Verlängerung der Leistungsschutzrechte. In Brüssel wurde am Montag bestätigt, dass die Leistungsschutzfrist innerhalb der Europäischen Union von 50 auf 70 Jahre verlängert wird.
„Das ist ein großer Erfolg für die Künstler und die Labels, die nun deutlich länger als zuvor für die Nutzung ihrer Aufnahmen vergütet werden können“, betonen die GVL-Geschäftsführer Guido Evers und Tilo Gerlach. „Als eine der großen Verwertungsgesellschaften für Leistungsschutzrechte in Europa haben wir uns in den vergangenen Jahren verstärkt für eine Verlängerung eingesetzt und diese auch im Rahmen einer Petition gefordert.“
Die GVL vergütet die Künstler wie Musiker und Schauspieler ebenso wie die Tonträgerhersteller und Labels für die Nutzung ihrer Aufnahmen. Insbesondere für die Künstler, deren Rechte bisher nicht einmal auf Lebenszeit geschützt waren, ist die Verlängerung des Leistungsschutzrechtes ein großer Fortschritt. Dies gilt ebenso für die Rechtsnachfolger, also beispielsweise Erben von Künstlern, deren Aufnahmen weiterhin in Radio und Fernsehen gespielt oder anderweitig medial genutzt werden. Mit der Verlängerung der Leistungsschutzrechte nähert man sich ein wenig dem Urheberrecht an, welches Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers schützt.
Die GVL ist die erste und nach wie vor einzige Verwertungsgesellschaft für Labels und Künstler in Deutschland. 1959 gegründet, vertrauen der GVL inzwischen weltweit mehr als 130.000 Künstler sowie über 27.000 Labels und machen sie damit zur größten Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte in Europa. Gleichberechtigte Gesellschafter sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI).