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GVL stellt Künstlerverteilung um: Ab 2010 werden nutzungsbasierte Vergütungen ausgeschüttet

Abkommen mit europäischen Gesellschaften geschlossen, Künstler werden an Nutzungserlösen beteiligt.

Die international tätigen Verwertungsgesellschaften der ausübenden Künstler Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL; Deutschland), PPL (Großbritannien), AIE (Spanien), ADAMI (Frankreich), RAAP (Irland) und SENA (Holland) haben ein Abkommen über die gegenseitige Weiterleitung von Erlösen an Künstler vereinbart. Hierdurch werden angemessene Zahlungen auf Basis der tatsächlichen Nutzung in Radio, Fernsehen und in der Öffentlichkeit gewährleistet.

Bisher verteilt die GVL ihre Vergütungen für ausübende Künstler auf Basis gemeldeter Honorare und Lizenzen, die Produzenten im Verteilungsjahr gezahlt haben. Diese Verteilung kann zu besonders niedrigen Verwaltungskosten geleistet werden und findet auch die Zustimmung des Deutschen Patent und Markenamtes als Aufsichtsbehörde. Dennoch wird die GVL zukünftig ihre Verteilung für ausübende Künstler auf das international übliche Verfahren umstellen, die Vergütungen anhand der tatsächlichen Nutzung im Rundfunk und in der Öffentlichkeit zu ermitteln.

Zwar ist dieses Verfahren teurer, ermöglicht aber auch die Vergütung von Künstlern, die keine Verkaufserlöse mehr erzielen und deren Aufnahmen noch gesendet werden. Durch die Verwendung international einheitlicher Verteilungsstandards wird auch der Vergütungsaustausch zwischen Verwertungsgesellschaften erleichtert. Für einen Übergangszeitraum bis zur Implementierung des neuen nutzungsbezogenen Verteilungssystems bei der GVL haben sich die Verwertungsgesellschaften auf eine pauschalierte Abgeltung verständigt.

Fran Nevrkla, CEO der PPL: “Wir freuen uns, dass wir nach langen Verhandlungen mit der GVL Einigkeit über die angemessene Vergütung der von uns vertretenen Künstler erzielen konnten. Das Ziel der PPL war es, durch diesen Dialog sicherzustellen, dass die von uns vertretenen Künstler angemessen für ihre Nutzung vergütet werden, wo immer sie stattfindet. Für dieses Prinzip werden wir uns auch zukünftig weltweit einsetzen. Wir sind dankbar dafür, dass unsere deutschen Kollegen bereit waren, sich mit diesem seit langem geäußerten Wunsch konstruktiv auseinanderzusetzen und gemeinsame

Lösungen zu finden. Mein Dank gilt auch meinem Kollegen Peter Leathem, unserem Executive Director, für seine Geduld und das erreichte Ergebnis, das im Interesse aller liegt. Nur die enge Zusammenarbeit und der kollegiale Geist zwischen PPL und den Schwestergesellschaften konnte dieses Ziel ermöglichen.”

Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL: “Deutschland ist der größte europäische Musikmarkt. Wir sind überzeugt davon, dass diese Änderung des bisherigen Verteilungssystems weg von einem proprietären System und hin zu einem international kompatiblen System uns weltweit wettbewerbsfähiger macht. Dadurch, dass auch die GVL sich dem etablierten nutzungsbasierten Verteilungssystem anschließt, erleichtern wir unseren Künstlern den Zugang zu Erlösen ausländischer Schwestergesellschaften, die die GVL ohne Mehraufwand für die ausübenden Künstler erhalten kann. Mein Dank gilt besonders meinem Kollegen und Mitgeschäftsführer Guido Evers, der mich bei diesen Verhandlungen erfolgreich unterstützt hat.”

Details des Abkommens:

  • Ein Anstieg des Vergütungsaustausches um 500 Prozent durch flexiblere Meldeprozesse im Rahmen der Gegenseitigkeitsverträge. 
  • Die von den fünf Verwertungsgesellschaften vertretenen Künstler erhalten ihre Vergütungen ohne am proprietären GVL-System teilzunehmen und ihre Verkaufserlöse nachzuweisen. 
  • Umstellung des GVL-Verteilungssystems auf eine Verteilung anhand der tatsächlichen Nutzung von Tonträgern. 
  • Kontinuierliche Zahlungen der fünf Gesellschaften an die GVL für die von ihr vertretenen Künstler. GVL, PPL, AIE, ADAMI, RAAP und SENA repräsentieren zusammen den größten Teil des genutzten Tonträger-Repertoires in Europa. Sie kooperieren strategisch im Interesse der von ihnen vertretenen Künstler und setzen sich dafür ein, die Effizienz der Vergütungszahlungen innerhalb und außerhalb Europas zu erhöhen.