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GVL: „Verlängerung der Leistungsschutzfristen in Deutschland wichtiges Signal für Künstler und Labels“

GVL sieht allerdings weiteren Optimierungsbedarf.

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, die Leistungsschutzrechte in Deutschland von 50 auf 70 Jahre nach Erscheinen von Tonträgern zu verlängern. Damit wird eine EU-Richtlinie von September 2011 in deutsches Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf muss noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

„Dieser Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Künstler und Labels in Deutschland, die zukünftig deutlich länger als zuvor für die Nutzung ihrer Aufnahmen vergütet werden können“, betonen die GVL-Geschäftsführer Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers. Als eine der großen Verwertungs- gesellschaften für Leistungsschutzrechte in Europa hat sich die GVL in den vergangenen Jahren verstärkt für eine Verlängerung der Leistungsschutzrechte eingesetzt. „Wir freuen uns, dass der deutsche Gesetzgeber die Bedeutung einer Schutzfristverlängerung erkannt hat und auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Musiknutzung entsprechend tätig wird.“

Gleichzeitig weist die GVL auf notwendigen Optimierungsbedarf hin. „Die aktuelle Beschränkung auf Tonträger führt zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass ein Konzertmitschnitt auf Tonträger 70 Jahre geschützt sein wird, dasselbe Konzert auf einer DVD-Veröffentlichung allerdings nur 50 Jahre. Ein und dieselbe Leistung des ausübenden Künstlers sollte unabhängig vom Medientyp einheitlich geschützt werden“, fordern Evers und Gerlach.

Die GVL ist die einzige Verwertungsgesellschaft für Künstler und Tonträgerhersteller in Deutschland. 1959 gegründet, vertritt die GVL inzwischen weltweit mehr als 140.000 Künstler sowie über 27.000 Labels. Gleichberechtigte Gesellschafter sind die Deutsche Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI).