GVL vertritt auch zukünftig Zweitverwertungsrechte für Veranstalter
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) und der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (BdV) steuern eine Zusammenarbeit bei den Leistungsschutzrechten von Veranstaltern an. Dies ist das Ergebnis aus persönlichen Gesprächen der beiden Geschäftsführungen im Januar. Die GVL wird somit auch weiterhin die Zweitverwertungsrechte der Veranstalter wahrnehmen, wozu vor allem die Ansprüche aus den Privatkopie-Abgaben zählen. Die neue Verwertungsgesellschaft Veranstalterrechte mbH des BdV beschäftigt sich hingegen lediglich mit den Primärrechten der Veranstalter.
„Unser Anspruch ist es, neben den Tonträgerherstellern und Künstlern auch weiterhin die Veranstalter zu vertreten. Deshalb freuen wir uns über den Dialog mit der neuen Verwertungsgesellschaft für Veranstalter. Gemeinsam empfehlen wir allen Veranstaltern, Wahrnehmungsverträge mit der GVL abzuschließen oder weiterzuführen, um ihre Vergütungsansprüche zu sichern“, so Guido Evers und Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL.
Im vergangenen November gründete der BdV die Verwertungsgesellschaft Veranstalterrechte mbH. Dies erforderte eine Abstimmung zur zukünftigen Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte für Veranstalter mit der GVL. Die nun vereinbarte Vorgehensweise bestätigt die Rechtewahrnehmung durch die GVL. Dagegen sollen die Wahrnehmungsinteressen der Veranstalter bei der kommerziellen Vervielfältigung, Verbreitung und Sendung von Live-Mitschnitten sowie den Online-Rechten (Primärrechte) von der neuen Verwertungsgesellschaft Veranstalterrechte mbH vertreten werden. Bisher werden diese Rechte individualvertraglich geregelt.