GVL
We are one of the biggest collective management organisations for neighbouring rights in Europe. Please read on to find out more about our activity as representatives of our rights holders.
Wir berechnen Ihre Vergütungen auf Grundlage der Nutzung von Produktionen, an denen Sie mitgewirkt haben: Wenn diese z.B. im Radio oder im Fernsehen ausgestrahlt werden, erhalten Sie Vergütungen von der GVL.
Ihr Vorteil: Werden die Produktionen mehrfach über mehrere Jahre genutzt, sind für Sie auch jeweils erneute Vergütungen möglich. Die Parameter für die Berechnung Ihrer individuellen Vergütungssumme werden jährlich von der Gesellschafter- und Delegiertenversammmlung als Entscheidungsgremium der GVL aktualisiert und beschlossen. Auf diese Weise stellen wir sicher, den aktuellen Entwicklungen in den künstlerischen Berufen gerecht zu werden.
Bei Nachfragen zur Verteilung helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter – die Kontaktdaten finden Sie in der Infobox rechts.
Ein Verteilungszyklus setzt sich aus der Meldephase, den Erst- und Folgeverteilungen sowie der Schlussverteilung zusammen.
Jeder Künstler hat grundsätzlich vier Jahre Zeit, um seine Mitwirkung an Produktionen (z.B. Lied oder Film) zu melden. Seit der Verteilung 2012 greift die reguläre Meldephase von vier Jahren. Die Meldephase endet mit der Meldefrist, bis zu der Mitwirkungen von Künstlern registriert sein müssen, damit diese einen Anspruch auf Vergütungen haben.
Nach einer Erstverteilung stehen mindestens zwei Folgeverteilungen an, in denen z.B. neu gemeldete Mitwirkungen vergütet, einzelne Parameter neu berechnet oder nachträgliche Einnahmen verteilt werden. Vergütungen, die Berechtigte in der Erst- und den Folgeverteilungen erhalten, sind Zwischenbeträge bis die Meldephase abgelaufen ist und feststeht, wie viele Künstler einen Anspruch auf Vergütungen aus dem Verteilungsjahr angemeldet haben.
Die Schlussverteilung erfolgt nach Ablauf der Meldephase. Dann werden alle für das jeweilige Verteilungsjahr reservierten, aber bis dahin nicht von Künstlern eingeforderten Vergütungen aufgelöst und an alle Künstler mit bestehenden Mitwirkungsmeldungen ausgezahlt. Die Schlussverteilung beendet den Verteilungszyklus.
Die auf ausübende Künstler entfallenden Einnahmen der GVL werden anhand der von der Gesellschafter- und Delegiertenversammlung beschlossenen Verteilungspläne in Verteilungsbudgets unterteilt. Die Verteilungsbudgets Hörfunk-Produktionen sowie Film- & Fernseh-Produktionen werden darüber hinaus in weitere Unterbudgets gegliedert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.