Die GVL vertritt Erb*innen
Zum Nachlass eines verstorbenen Künstlers gehören auch seine Leistungsschutzrechte. Viele Erb*innen entscheiden sich bei der Wahrnehmung dieser Rechte für die GVL – aus gutem Grund.
Das Gesetz schützt Leistungsschutzrechte über einen Zeitraum von bis zu 70 Jahren und sie gehen an den Erb*innen über – das bedeutet, dass etwaige Vergütungen für diese Produktionen auch nach dem Tod eines Künstlers möglich sind: Werden die Produktionen während der Restdauer des Leistungsschutzzeitraums weiterhin von Radio- oder Fernsehsendern ausgestrahlt, dann stehen die Vergütungen Ihnen als rechtmäßigem Erben zu.
Rund 160.000 Künstler*innen weltweit vertrauen uns in der Wahrnehmung ihrer Leistungsschutzrechte. Auch für Sie als Erbe*in eines verstorbenen Künstlers übernehmen wir diese Aufgabe gerne.

Erbanspruch nachweisen
- Kopie des Erbscheins bzw. des notariellen Testaments
- Kopie der Sterbeurkunde
- Kopie der Personalausweise/Reisepässe aller Erb*innen
- Ihre Bankverbindung
Vollmacht Erbgemeinschaft
Bei mehreren Erb*innen ist die Bestimmung einer/eines Bevollmächtigten durch die Erbengemeinschaft erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das folgende Formular und senden es ausgefüllt an uns zurück.
Wie erhalte ich Vergütungen?
Sie melden uns die Mitwirkung(en) des verstorbenen Künstlers, z.B. in Musik- oder Filmaufnahmen, in unserem Onlineportal meine.gvl