Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung von Reklamationen immer sechs Wochen nach einer erfolgten Verteilung beträgt. Wurde ein Nutzungsjahr schlussverteilt, ist nach Ablauf dieser sechs Wochen eine Reklamation nicht mehr möglich und das Verteiljahr steht Ihnen nachstehend nicht für die Auswahl zur Verfügung.
Eine Reklamation erfordert zwingend Nachweise, die reklamierte Nutzungen belegen.
Ihre übermittelten Nachweise müssen zur Nachvollziehbarkeit und Prüfung etwaiger fehlender Nutzungen neben ISRC, Interpret und Titel der betroffenen Aufnahme auch den Sender, auf dem Nutzungen erfolgt sind, enthalten. Diese Mindestangaben sind für die Bearbeitung Ihrer Reklamation zwingend erforderlich. Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Reklamation, ob Sender, für die Sie Nutzungen vermissen, von der GVL für das betroffene Verteiljahr überhaupt ausgewertet werden. Eine Auflistung der verteilrelevanten Sender entnehmen Sie bitte unseren Verteilplänen der jeweiligen Verteiljahre. Die Verteilpläne finden Sie hier (im Abschnitt „Verteilungspläne“).
Reklamationen, die nicht innerhalb der Frist eingegangen sind, unbegründet bleiben oder Nachweise enthalten, die nicht die o.g. Bedingungen erfüllen, können wir nicht bearbeiten und werden daher abgelehnt.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reklamation, ob eine Vergütung aufgrund von Konflikten oder zurückgezogenen Aufnahmen ausgeblieben ist und prüfen Sie auch etwaige nicht zugeordnete Nutzungen in den veröffentlichten "Offenen Nutzungen" in label.gvl.