Künstler*innen: Vergütungen aus der Schutzfristverlängerung (§79a UrhG)
Diese Information ist relevant für Sie, wenn Sie in den Jahren 1963 bis 1967 mit Buy-Out-Vertrag an Tonträgerproduktionen mitgewirkt haben.
Diese Information ist relevant für Sie, wenn Sie in den Jahren 1963 bis 1967 mit Buy-Out-Vertrag an Tonträgerproduktionen mitgewirkt haben.
Die entsprechenden Auszahlungsmitteilungen, Detailreports sowie Senderauswertungen finden sich auf dem Portal label.gvl. In diesem Nachlauf wurden alle Konfliktlösungen soweit technisch möglich berücksichtigt.
Bei Fragen stehen wir gerne unter label@gvl.de und +49 30 48483-650 zur Verfügung.
Insgesamt beträgt die Ausschüttungssumme für das 2. Quartal nun ca. 3 Mio. Euro. Die Vergütungen für Künstler*innen stammen diesmal unter anderem aus Schweden, Italien, Großbritannien, Polen, Belgien und der Schweiz.
Voraussetzungen, um internationale Gelder zu erhalten, sind die Mitwirkungs- und Repertoiremeldungen in unseren Online-Portalen sowie die Übertragung der internationalen Rechtewahrnehmung.
Diese Verteilung betrifft Tonträgerproduktionen aus den Jahren 1963/64, deren Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert wurde. Die GVL leitet dabei wie gesetzlich vorgesehen 20% der Verkaufserlöse aus den Jahren 2014 und 2015 an die mitwirkenden Musiker*innen weiter, die keine Lizenzzahlungen erhalten.
Die GVL startet heute mit der planmäßigen Weiterleitung von Vergütungen aus dem Ausland an ihre berechtigten Hersteller*innen.
Unter Dokumente und Formulare finden Sie ab sofort die aktualisierten Verteilungspläne.
Was genau geändert wurde, haben wir im Folgenden zusammengefasst:
Dabei handelt es sich um Nachzahlungen aus dem Bereich Privatkopie (ZPÜ-Gelder), die bei der GVL erst im laufenden Geschäftsjahr eingegangen sind. Die Auszahlungen gehen an Berechtigte, die bereits für die Jahre 2008 und 2009 entsprechende Vergütungen aus dem Bereich Privatkopie erhalten haben.
Insgesamt verteilt die GVL im Rahmen einer Folgeverteilung 35,8 Mio. Euro zusätzlich an Künstler*innen bzw. deren Erb*innen.
Die Verteilung wird ihren Abschluss in der Schlussverteilung finden, bei der zusätzlich auch Gelder ausgeschüttet werden, die von Künstler*innen nicht fristgerecht beansprucht wurden. Da wir mittlerweile bessere Erfahrungen haben, in welchem Umfang noch Ansprüche geltend gemacht werden, für die Gelder reserviert werden müssen, konnten wir die Auszahlungsbeträge deutlich erhöhen
Die GVL startet heute mit der planmäßigen Weiterleitung von Vergütungen aus dem Ausland an ihre berechtigten Hersteller*innen.
Die GVL hat heute die Auszahlungen für die Folgeverteilungen Tonträger 2018 bis 2020 an ihre berechtigten Hersteller*innen durchgeführt. Ab sofort stehen die individuellen Verteilergebnisse sowie bei einer zusätzlichen Vergütung die entsprechenden Auszahlungsmitteilungen auf dem Hersteller-Portal label.gvl bereit.